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GKV will für den MDK Einwilligungserklärung erwirken

kalle68
Hallo Zusammen,

ist ein Weilchen her, dass ich mich hier nicht gemeldet habe. Nach 8 monatige warte Zeit habe ich endlich im Juni 2020 meinen Reha Termin bekommen und konnte kurzfristig auch antreten. Ich war in Bad Zwesten in Hardtwaldklinik I und hatte insgesamt 7 Wochen Aufenthalt gehabt. Ich habe in dieser Zeit viele Menschen kennengelernt und mit vielen unterhalten. Meine Therapeutin war sehr nett und aufmerksam. Die Programme waren sehr reichlich und am besten hat mir die Atemtherapie gefallen. Neben bei gab es Bogenschießen, Kraftraum, Nordic Walking, Schwimmen, Physiotherapie, Kunsttherapie usw. Abends haben wir Tischtennis Turniere veranstaltet. Und so hat man andere Patienten angezogen und kam zu interessante Unterhaltungen. Am Wochenenden musste man sich zwar morgens und abends melden aber man konnte überall hin. Und so habe ich Marburg, Kassel und nah gelegene Kleinstädte besichtigt und viel gesehen und erlebt. Zum Glück bin ich mit Auto hingefahren. Das Essen war klasse. Ich bin arbeitsunfähig entlassen.

In den 7 Wochen weit weg von allem, was mich belastet konnte ich mich so gut erholen und auch schön braun gebräunt . Ich bin zu Hause angekommen und musste zuerst fest stellen, dass die DRV das Übergangsgeld nicht bezahlt hat. Angeblich Stimmen die Endbeträge zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse wohl nicht
Jemanden bei der DRV ans Telefon zu bekommen ist eine Glückssache. Angeblich kann die Zahlung länger dauern.

Ein Paar Tage später habe ich von meiner Krankenkasse einen Brief bekommen. Der Brief ist eine Einwilligungserklärung in dem darin steht:
Hier mit entbinde ich die DRV bzw Rehaklinik von der gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber dem Medizinischer Dienst der Krankenkasse (MDK) und erkläre gleichzeitig die Genehmigung zur Herausgabe des vollständigen Reha Entlassungsberichtes an den MDK. .

Meine Psychiaterin sagte, dass wir erst mal abwarten sollten, da das Gutachten noch nicht angetroffen ist, um zu sehen wie intim und sensibel das Gutachten beschrieben ist. Außerdem habe ich mit der Seite https://online.patientenberatung.de/ Kontakt aufgenommen und mich beraten lassen. Die haben mich auf PDF Seite der DRV verwiesen:
Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung 2015

Auf der Seite 12 steht folgendes:
Die gesetzliche Krankenkasse, bei der eine Rehabilitandin beziehungsweise ein Rehabilitand krankenversichert ist, und der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) können nur auf besondere Anforderung und mit Einwilligung der Rehabilitanden Blatt 1 des Reha-Entlassungsberichtes erhalten. Eine routinemäßige Übersendung darf entsprechend nicht erfolgen.
Die gesetzliche Krankenkasse oder der MDK müssen in ihrer Anfrage bestätigen, dass ihnen eine entsprechende Einwilligung des Rehabilitanden vorliegt.

Hat jemand von euch so eine ähnliche Situation erlebt ? Weswegen verlangt die GKV an den MDK das vollständige Reha Gutachten, wenn es bei der DRV so geregelt ist, dass der MDK nur das Blatt 1 zu lesen bekommt ? Wie seit ihr vorgegangen, wenn ihr so was erlebt hat ?
Danke schon mal allen für die Beiträge und LG

13.08.2020 21:01 • x 1 #1


Albarracin
Experte

17.08.2020 14:48 • x 2 #2

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