Gleichstellung - kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente?

L
Hallo
Habe 40 Prozent auf mein Rücken wegen Bandscheibenopration.Bin 59 Jahre alt und Arbeite seit 37 Jahre n der Firma . Habe ein gleichstellungsantrag gestellt das ich mit ein schwerbehinderten gleichgestellt werde. Dieser wurde bei Arbeitsamt abgelehnt mit der begründung , das die mir nicht Entlssen können , weil ich so lange in der Firma bin.Habe auch schon Verschlechterungsanträge gestellt um auf 50 Prozent zu kommen.Alles wurde abgelent.Wurde jetzt in der Firma umgesetzt für eine andere Tätigkeit mit der Begründung das ich meine arbeit nicht gut genug mehr mache.Habe mich dann bei kolegen nachgefragt ,ob die mit meiner arbeit nicht zufrieden sind und alle sagten sie sind mit mir zufrieden ich hätte meine Arbeit immer gemacht . Der betriebsrat bei uns Arbeitet nicht für die Leute sondern für den Chef.Ich bin mir auch keine schuld bewusst warum ich umgsetzt wurde. Und das macht mir sehr zu schaffen .Mein Arzt meinte das es Depression sind die ich dadurch bekommen habe . Für mich ist das alles paar jahre zu früh.
Ich wollte wohl mit 63 jahre in rente gehen , wenn ich 50 Prozent hätte.
Gibt es auf Depressionen auch Prozente
Oder würde die Gleichstellung eine schwerbehinderten auch reichen damit mann mit 63 in Rente gehen kann
MFG
lui50

15.10.2009 09:00 • #1


M
Hallo Lui50,

erst einmal herzlich willkommen hier im Forum
Zitat:
Habe ein gleichstellungsantrag gestellt das ich mit ein schwerbehinderten gleichgestellt werde. Dieser wurde bei Arbeitsamt abgelehnt mit der begründung , das die mir nicht Entlssen können , weil ich so lange in der Firma bin.
Den Antrag auf Gleichstellung solltest Du nochmals schriftlich stellen, denn Deine Betriebszugehörigkeit hat nichts mit Deiner Gleichstellung in punkto Schwerbehinderung zu tun.
Zitat:
Der betriebsrat bei uns Arbeitet nicht für die Leute sondern für den Chef.
Mit ihm würde ich auch nochmals ein Gespräch führen bzgl. Deiner Versetzung und ihm ganz klar sagen, dass er für die Mitarbeiter da ist und wenn das nichts hilft, lass dich rechtlich beraten, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Zitat:
Gibt es auf Depressionen auch Prozente
Hier gibt es Prozente, sind aber auch sehr unterschiedlich und wenn sie zu niedrig ausfallen, werden sie nicht automatisch auf Deine bestehende Prozente angerechnet. Am besten stellst Du einen Verschlimmerungsantrag.

Zitat:
Oder würde die Gleichstellung eine schwerbehinderten auch reichen damit mann mit 63 in Rente gehen kann
Eine Gleichstellung wird nicht für den frühzeitigen Rentenbeginn berücksichtigt, also nicht wie die 50 % Schwerbehinderung.

Schöne Grüße
mag

15.10.2009 11:32 • #2


A


Hallo lui50,

Gleichstellung - kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente?

x 3#3


L
Danke mag für die schnelle information
Bin auch schon bei einnem Rechtsanwalt für Arbeit gewesen . Und der hat gesagt ,mann kann da gegen angehen weil die Arbeit die ich vorher gemacht habe heruntergestuft worden bin. Zwar noch nicht im Lohn aber in der Arbeit. In mein Arbeitsvertrag steht ja drin , das ich als Betriebsschlosser eingestellt bin und meine neue aufgabe ist jetzt Gabelstaplerfahrer.Habe diese geräte vorher gewartet und instandgesetzt .Habe hier meine leute ausgebildet und jetzt haben diese mein Platz eingenommen.
und das hat mich fertig gemacht .Habe die werkstatt seit 1987 geleitet. Was ist jetzt wenn diese leute zu mir kommen und fragen nach ein rat wenn ein Gerät defekt ist. Muss ich den Auskunft erteilen wenn ich weiß wo der fehler liegt oder kann ich sagen ich weiß das nicht. Wenn ich nämlich sage ich weiß nicht worahn das liegt , wird der Lagermeister mir das nicht glauben und mir beim Cehf in die Pfanne hauen . Dann heist das , ich mache Arbeitsverweigerung
Der Rechtsanwalt hat auch gesagt ich sollte da lieber nicht gegen angehen gegen die versetetzung , sonst könnte der chef mir das leben noch schwerer machen .Das er sagt du mußt jetzt jede Minute auffüren was du magst.Wenn ich dagegen angehe würde ich den Prozes gewinnen.
MFG
lui50

15.10.2009 16:43 • #3


M
Hallo Lui50,
Zitat:
Der Rechtsanwalt hat auch gesagt ich sollte da lieber nicht gegen angehen gegen die versetetzung , sonst könnte der chef mir das leben noch schwerer machen
da man Dir von rechtlicher Seite angeraten hat, nicht an die Versetzung anzugehen, sollstes Du das auch beherzigen.

Wie schon gesagt, versuch es nochmals über den Betriebsrat.

Zitat:
Was ist jetzt wenn diese leute zu mir kommen und fragen nach ein rat wenn ein Gerät defekt ist.
Genau das ist das Problem, gibst Du einen Ratschlag und der wäre nicht der Richtige, kann man Dir auch unterstellen, dass Du bewußt falsche Ratschläge gibst, da Du für diesen Bereich nicht mehr zuständig bist. Auch das solltest Du mit dem Betriebsrat abklären bzw. mit Deinem Vorgesetzten.

Zitat:
Wenn ich dagegen angehe würde ich den Prozes gewinnen.
Diese Frage kann Dir niemand beantworten, auch nicht, einen Prozeß zu führen, denn Du weißt selbst, da erlebt man manchmal Unglaubliches.

Sollte es Dir gesundheitlich so schlecht gehen, wäre eine Krankschreibung vielleicht sinnvoll, um nicht noch tiefer in die Depression zu rutschen.

Schöne Grüße
mag

15.10.2009 17:07 • #4


Albarracin
Experte

15.10.2009 18:19 • #5


L
Danke für eure Antworten und Hilfe
Habe heute meine gleichstellung erhalten .
mfg
lui

11.11.2009 21:26 • #6


L
Hallo.
Danke an alle die mir Tips gegeben haben für Prozente.
Habe heute die Nachricht bekommen, das ich ab Mai nun 60 Prozent habe
mfg
lui

22.10.2010 15:10 • #7


M
Hallo Lui,

das ist ja super, dass es doch geklappt hat, herzlich Glückwunsch

22.10.2010 17:08 • #8

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