Zitat von ZeroOne: Die Begutachtungen scheinen unterschiedlich abzulaufen. Keine Ahnung, ob die DRV unterschiedlich beauftragt, oder die Untersuchungen im Ermessen des Arztes liegen, oder was auch immer... Im Web liest man teilweise aber auch Horrorgeschichten, deren Wahrheitsgehalt ich stark anzweifele
Ich war dreimal bei Gutachtern und der Ablauf war ziemlich ähnlich. Die DRV gibt Leitlinien vor, was wie zu prüfen ist. Die kann man als PDF sogar als NichtArzt auf der HomePage der DRV herunterladen (212 Seiten insgesamt, aber es gibt eine Unterteilung bezüglich der Diagnosen) Grundsätzlich werden sich wohl die Ärzte an dieser Leitlinie orientieren, haben aber eben auch ihre Freiheiten.
In den jeweiligen Einladungen der Ärzte stand immer, dass Unterlagen die der DRV nicht vorliegen, bitte mitzubringen sind. Ansonsten ist davon auszugehen, dass die DRV alles was man Ihr geschickt hat, auch an den Gutachter weitergegeben wurde, denn der muss sich ja im Vorfeld einlesen können. Es ist aber ratsam, mal danach zu fragen, welche Unterlagen er bekommen hat und eben die Befunde mitzubringen, die man (noch) nicht an die DRV gesendet hat. Der Arzt wird aber ganz sicher nicht erst beim Termin die bereits eingereichten Unterlagen durchlesen.
Wie sinnvoll es ist, sich einen „Spicker“ mitzunehmen, liegt im eigenen Ermessen, dass aber natürlich auf dem beruht, was man erwartet und glaubt. Glaubt man, dass der Arzt einen präzisen zeitlichen Ablauf erwartet, kann eine zeitliche Vita nützlich sein, wenn man die nicht im Kopf hat. Mich hatte aber keiner der drei Gutachter danach gefragt. Wenn man glaubt, der Arzt will jedes Symptom aufgezählt bekommen, kann man die natürlich auf einen Zettel schreiben, damit man auch nicht das kleinste Detail zu nennen vergisst. Ich hatte allerdings meine Symptomatik recht gut im Kopf und konnte sie auf nachfrage benennen, denn sie war ja akut vorhanden.
Im Grunde kann der Gutachter zwar das offensichtliche sicher erkennen und ist sicher nicht dumm. Aber letztendlich kann doch nur entscheidend sein, dass der Arzt einen für glaubhaft hält. Top gestylt zu erscheinen, aber zu behaupten, man bekäme absolut garnichts mehr auf die Reihe, könnte also angezweifelt werden. Ebenso wenig könnte es nützlich sein, total abgerockt zu erscheinen, wenn es nicht zu den Lebensumständen passt. Also wenn irgendwas am Gesamtbild gestellt wirkt. Dazu braucht es dann auch keine „Fangfragen“ mehr.
Die Fragen die mir gestellt wurden habe ich ehrlich beantwortet und auch gesagt, wenn ich etwas nicht sicher beantworten kann, weil ich es schlicht nicht einschätzen kann, oder nicht weiß.
Man steht ja nicht vor Gericht. Zumindest zu diesem Zeitpunkt. Sollte man mit einem Bescheid aufgrund der Begutachtung nicht einverstanden sein, gibts Widerspruch und Klage Möglichkeiten. Dazu muss man aber den Bescheid in Händen haben. Sich vorher Schreckensszenarien ausmalen bringt eher nichts, weil sie ja rein spekulativ sind.
Ich kenne 5 Menschen persönlich, die nach einer Begutachtung eine EMR bekamen, ohne weiteres. Würde die DRV generell eine Erkrankung anzweifeln, würde sie keinen Gutachter beauftragen, sondern zunächst mal einen Antrag ablehnen.