Kein Krankengeld wegen Fehler im Reha Antrag

Pacoschnecke
Hallo an alle,

ich bin mit meinen Nerven am Ende...
Habe Widerspruch bzw. eine Umstellung in eine andere Klinik meines Rehabescheides beantragt bei der DRV. Und weil alles sehr schnell gehen musste, hab ich bei der DRV angerufen Bescheid gesagt und bei der Klinik bei der ich den Termin hatte, den Termin abgesagt. Die Krankenkasse habe ich vergessen, bzw. zwar angerufen, wegen etwas anderem und hab unter dessen das mit der Umstellung vergessen zu sagen....
Und heute hab ich mit der Krankenkasse telefoniert, da hat die Sachbearbeiterin mich richtig angesch...en und gesagt das sie es jetzt mit ihrer Chefin absprechen müsste ob ich weiterhin Krankengeld bekomme, weil ich ohne Zustimmung von ihnen (also der Krankenkasse) den Widerspruch eingelegt hätte und den Kliniktermin abgesagt habe.

Ich erklärte ihr das alles schnell gehen musste weil der Kliniktermin so zeitnah war, und mein Psychiater auch eine Umstellung für erforderlich hält, ich den Bericht noch nicht habe und ihn an die DRV nachschicke (was ich auch in den Widerspruch schrieb).

Sie sagte weiter sie hätte mit der DRV heute telefoniert und die hätten keinen Widerspruch von mir bekommen. Ich sagte ihr das ich ihn am 09.04.2009 per Einschreiben los schickte.
Dann sagte sie ich solle ihr den ganzen Ablauf weil alles so knapp war, und was wir am Telefon sprachen, schriftlich schicken, das sie es in der Hand hätte wenn sie mit ihrer Chefin darüber entscheiden würde ob ich noch Krankengeld bekomme oder nicht.

Ich habe dann beim VdK angerufen und dort wurde mir gesagt das ich nur die Kopie des Widerspruches schicken soll, keinesfalls aber was alles am Telefon gesprochen wurde, da das mir auch zum Verhängnis werden könnte und evtl. auch gegen mich verwendet werden könnte.
Wenn die Krankenkasse mehr von mir wolle, dann sollen sie es schriftlich bei mir anfordern.
Und wenn sie sich dann schriftlich bei mir melden soll ich damit zu ihnen (VdK) kommen und dann sehen wir weiter...Ich soll mich doch nicht so unter Druck setzen lassen von der Krankenkasse......


Das ist mal leicht gesagt... Ich bin am Boden, finde es schlimm das man so hingestellt wird als würde man alles rauszögern wollen und ewig Arbeitsunfähigkeit geschrieben bleiben wollen....

Können die mir wirklich jetzt einfach das Krankengeld streichen blos weil ich in eine andere Klinik möchte und mir dabei ein Fehler unterlief????

LG
Doro

16.04.2009 19:34 • #1


M
Hallo Doro,

das ist jetzt wirklich eine verzwickte Situation.

Ich ließ mir von meinen behandelnden Ärzten eine Bescheinigung ausstellen, dass eine Klinikumstellung sinnvoll ist, da die zugestimmte Klinik nicht Deinem Krankheitsbild entsprach. Sollte die Krankenkasse die Zahlung einstellen, würde ich Ihnen diese Bescheinigung über den VDK zukommen lassen.

Schöne Grüße
mag

16.04.2009 20:00 • #2


A


Hallo Pacoschnecke,

Kein Krankengeld wegen Fehler im Reha Antrag

x 3#3


Pacoschnecke
Hallo mag,

ich habe bei dem Widerspruch nur eine Bescheinigung meines Psychotherapeuten beigefügt, da ich den Bericht meines Psychiaters ja noch nicht hatte, bzw. immer noch nicht habe...
Werde aber nächste Woche beim HA Termin auch nochmal um eine Bescheinigung von ihm bitten....
Ich verstehe die ganze Aufruhr nicht wirklich, denn hätte ich die Zustimmung vorher von der Krankenkasse geholt und dann Widerspruch eingelegt, dann würde doch alles den selben Gang gehen wie jetzt auch, kürzer dauern würde es doch deswegen auch nicht oder?
Eh sei denn, die Krankenkasse hätte mir gleich die Zustimmung verweigert und somit einen Widerspruch unterbunden....Aber was hätte ich dann davon gehabt wenn ich in eine Rheumaklinik gegangen wäre?????????
Das soll mal einer verstehen.....
Alles was ich will ist doch nur eine Klinikumstellung! Behandelt werde ich von der Krankenkasse aber als würde ich meine Mitwirkungspflicht verweigern....
Naja diese Nacht ist eh schon gelaufen....Kann nicht schlafen vor lauter Gedanken im Kopf....

Liebe Grüsse
Doro

16.04.2009 22:09 • #3


M
Hallo Doro,

ich kann Dich voll und ganz verstehen, aber die Krankenkasse hat jetzt einen Aufhänger und versucht aufgrund einer nicht beantragten Zustimmung eventuell die weitere Krankengeldzahlung einzustellen.

Der Krankenkasse scheint es doch egal zu sein, ob es die richtige Rehaklinik ist, denn Du wärst bei denen erst mal von der Zahlungsliste.

Wie schon gesagt, am besten Du regelst alles Weitere über den VDK, damit keine Formfehler auftreten.

Laß Dich nicht unterkriegen

Schöne Grüße
mag

17.04.2009 07:19 • #4


Pacoschnecke
Hallo mag,

ja vermutlich ist es auch so, aber gerade das ist es ja auch was einen ärgert, einerseits scheint es denen egal zu sein, andererseits werfen sie einem vor man würde selbst nicht zu seiner Gesundung beitragen....Was für eine Ironie.....
Und das diese Geschichte mein Befinden nur noch schlechter macht, es mir so zusetzt das es mir wirklich noch ein grosses Stück viel schlechter geht, scheint auch noch egal zu sein....Hauptsache man bezahlt jahrelang brav seine Beiträge und wenn man mal etwas zurück braucht weil man krank ist, ist gleich alles zuviel verlangt.....
Sche..s Bürokratie.....

Ich hoffe es geht glimpflich aus...wenn nicht wechsel ich ohnehi die Krankenkasse.

Danke für deine tröstenden Worte

Liebe Grüsse
Doro

17.04.2009 09:38 • #5


Albarracin
Experte

17.04.2009 11:46 • #6


Pacoschnecke
DANKE Wolfgang,

du schaffst es halt immer noch am effektivsten einem einen grossen Teil Panik zu nehmen!
Ich stand Gestern total daneben nach dem Telefonat und die Nacht und heute morgen war es nicht viel besser....Ich hab echt so das Gefühl als wäre ich in einem schlechten Traum........

Mittlerweile denke ich auch das es so gewollt war, denn diese Sachbearbeiterin schaffte es mir das Gefühl zu vermitteln, als hätte ich total gegen alle Regeln nur mir zugunsten um Zeit zu schinden, gehandelt. Und das ich es mir selbst zu zuschreiben hätte, wenn sie jetzt nicht´s mehr zahlen.Weil ich das ohne Zustimmung der Krankenkasse und ohne ihr Wissen ja nicht hätte machen dürfen, so waren ihre Worte...........

Ich werde abwarten was jetzt von denen in der Post liegt und alles über den VdK laufen lassen. Bevor ich wieder derart angesch...en werde.

Wenn und vor allem was sich weiteres ergibt, werde ich berichten

Liebe Grüsse
Doro

17.04.2009 16:31 • #7


Pacoschnecke
Hallo,

leider hat sich in der oben genannten Situation noch garnix getan...Kein Schreiben von der DRV und auch keinerlei Rückmeldung von der Krankenkasse.....Und das Geld fängt an knapp zu werden. Mein HA sagte mir auch, daß das der Krankenkasse halt jetzt nicht passt...
Ich bekomme sonst immer Formulare von der Krankenkasse geschickt, die ich dann vom Arzt ausfüllen lassen muss und zurück schicken muss dann bekomme ich mein Krankengeld. Jetzt schicken sie mir natürlich nicht mal mehr diese Formulare, mein Arzt hat mir ein Krankengeldformular von sich ausgefüllt und gemeint ich soll ihn einfach hin schicken und wenn sie nicht´s mehr zahlen wollen dann schreibt er mir was.
Ich könnt echt k.tzen...Wehe man ist einmal länger krank als nur ein paar Tage....

Viele Grüsse

Doro

24.04.2009 16:16 • #8


Pacoschnecke
Hallo,

bin gerade auf 180....Meine Krankenkasse stellt die Krankengeldzahlung ein!!!!!!!! Erst wollten sie den Bericht vom Psychiater um zu überprüfen ob sie weiter Krankengeld zahlen, den haben sie auch bekommen. Von der Rentenversicherung habe ich sogar die Höhenklinik in Bischofsgrün genehmigt bekommen. Die Krankenkasse will aber zum 10.05. die Krankengeldzahlung einstellen. Zuerst haben sie geschrieben das ich ohne Rehabilitationsmaßnahme nicht wieder arbeitsfähig wäre und das ich deshalb zu meinem ersten Rehatermin in die Rheumaklinik Bad Aibling hätte gehen müssen und jetzt schreiben sie das diese Klinik den im Rehaantrag angegebenen Beschwerdebildern entsprochen hätte.
Und das sie den Bericht vom Psychiater vom medizinischen Dienst hätten prüfen lassen, und der teilte der Krankenkasse mit das dem Rehabilitationsaufschub durch die Änderung der Rehabilitationsklinik nicht zugestimmt werden kann.

Ich könnte gegen diesen Bescheid innerhalb vier Wochen Widerspruch erheben (gegen die Einstellung des Krankengeldes) wenn ich dies aber tue müsste ich eine ausführliche ärztliche Bescheinigung beifügen aus der hervorgeht, welche medizinischen Gründe für eine weitere Arbeitsunfähigkeit sprechen.

HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ
Ich meine zuerst schreiben sie das ich ohne Reha nicht wieder arbeitsfähig werde und jetzt soll ich es begründen???? Bin ich jetzt schwupps wieder arbeitsfähig nur weil sie mir kein Krankengeld mehr zahlen?????????

Die widersprechen sich ja selbst!!!!!!!!!!!!!!!!

Was soll ich jetzt tun??? Der Psychiater schrieb schon in seinem Bericht das eine Psychosomatische Klinik dringend indiziert wäre.
Nur von welchem Arzt soll ich mir denn jetzt eine solche Bescheinigung holen? Zum Psychiater kann ich in diesem Quartal nicht mehr gehen weil die Krankenkasse nur zwei Termine beim Psychiater pro Quartal bezahlt werden....Toll....da bleibt mir ja nur noch der Hausarzt....

Ich versteh das alles nicht die Rentenversicherung genehmigt die Klinikumstellung und die Krankenkasse sagt indirekt das ich wieder arbeitsfähig bin, oder wieder arbeiten soll, ja klar irgendwoher muss das Geld ja kommen....

Da kann ich nur sagen Dankeschön Krankenkasse das ich demnächst auf´m Trockenen sitze!!!!!!!!

Viele Grüsse
Doro

09.05.2009 16:55 • #9


Trulla
DAS geht ja gar nicht!!! Mich macht das sooooooo , wenn man auch noch dafür bestraft wird, dass man krank ist... glauben die denn, man ist es auch jux und dollerei??? Und dann diese Widersprüchlichkeiten... Wieso darf man nur 2x im Quartal zum Psychiater?? Ist das wirklich so? oder ist das die Regelung Deines Psychiaters, da er eigentlich pro Quartal pro Patient nur eine Pauschale bekommt und die seiner Meinung nach nur für 2 Behandlungen ausreicht?? (glaub zumindest, dass das so ist ) Och mensch, das tut mir total leid, dass Deine blöde Krankenkasse so reagiert. Muss sagen, dass meine bisher immer sehr kulant war und ich eigentlich sehr zufrieden bin.

Lass Dich nicht unterkriegen. Laut Wolfgang dürfen die das doch gar nicht und vielleicht ist das so ein Versuch, Dich aus dem KG-Bezug rauszumobben!?!?
Irgendwie fällt mir dazu so gar nix mehr ein, außer

Sei ganz lieb gegrüßt von der Trulla

09.05.2009 17:16 • #10


M
Hallo Doro,

wolltest Du nicht alles über den VDK regeln lassen ? Wenn nicht, würde ich das auf jeden Fall von denen regeln lassen bzw. von einem Rechtsanwalt, wenn Du eine RechtsschutzV hast. Alleine ohne Rechtsbeistand wird es schwierig werden, zu Deinem Recht zu kommen.

Zitat:
Zum Psychiater kann ich in diesem Quartal nicht mehr gehen weil die Krankenkasse nur zwei Termine beim Psychiater pro Quartal bezahlt
Da ist mir neu, dass es nur zwei Termine beim Psychiater gibt. Mein Arzt ist Neurologe/Psychiater und ich hatte am Anfang alle 6 Wochen einen Termin.

Schöne Grüße
mag

09.05.2009 17:23 • #11


Pacoschnecke
Hallo Trulla,

danke für deine lieben Worte, das mit dem nicht unterkriegen lassen ist mal leicht gesagt...Was tun wenn kein Geld mehr da ist?????????.........
Das macht mich alles noch mehr fertig....
Das einzige was mir bleibt ist, wieder zum VdK rennen und mir helfen lassen....

Mein Psychiater hat es mir so gesagt, wenn ich mehr als zwei Mal pro Quartal zu ihm komme, dann müsste er es mir privat in Rechnung stellen, da die Krankenkasse nur zweimal bezahlt. Ob das jetzt generell so ist oder nicht, weiss ich auch nicht.............

Die Widersprüchlichkeiten nerven mich auch total...wie kann man nur so bescheuert sein???????? Ich verstehe das nicht!!!!!!!!!!!!1

Liebe Grüsse
Doro

09.05.2009 17:29 • #12


Pacoschnecke
Hallo mag,

doch das habe ich auch gemacht, habe denen das alles über den VdK zukommen lassen. Aber das ist der Krankenkasse scheinbar egal...Die schreiben jetzt garnix mehr von wegen ich hätte die Zustimmung holen müssen, sondern das nur über das was im eigentlichen Rehaantrag stand und das sie alle Unterlagen dem medizinischen Dienst vorgelegt hätten und der mitgeteilt hätte das eine Klinikumstellung nicht nötig gewesen wäre da die erste Klinik den Beschwerdebildern des Antrages entsprochen hätte.
Die Krankenkasse schreibt das weil der medizinische Dienst das gesagt hat, wäre es jetzt nicht mehr möglich weiterhin Krankengeld zu zahlen....

Wie verhält sich das dann, wenn die Rentenversicherung ja doch die Klinikumstellung genehmigt hat?

Sollte ich nochmal extra zu einem Rechtsanwalt gehen? Dachte beim VdK wird man auch von einem Rechtsanwalt betreut wenn es nötig ist?

Viele Grüsse
Doro

09.05.2009 17:40 • #13


M
Hallo Doro,

ich würde alles dem VDK übergeben, dafür bezahlst Du ja die Mitgliedschaft und diese haben auch eigene Anwälte, somit wäre noch ein zusätzlicher Anwalt nicht erforderlich, wenn Du Dich dort gut aufgehoben fühlst.
Zitat:
Wie verhält sich das dann, wenn die Rentenversicherung ja doch die Klinikumstellung genehmigt hat?
Das solltest Du auf jeden Fall beim VDK erwähnen.

Dass der MDK sagt, keine Zahlung mehr ist doch klar. Wie heißt es so schön wessen Brot ich esse, dessen Meinung vertrete ich (oder so ähnlich).

Schöne Grüße
mag

09.05.2009 18:05 • #14


A


Hallo Pacoschnecke,

x 4#15


Pacoschnecke
Hallo mag,

habe ja das letzte Mal schon alles zum VdK gebracht und so werde ich es jetzt wieder machen. Das die DRV es genehmigt hat, das wissen die vom VdK, der Sachbearbeiter von dort hat mich Gestern angerufen und mir mitgeteilt das sie die Umstellung genehmigt haben....

Ich hoffe das das alles gut ausgeht und die Krankenkasse dann doch weiterzahlt....

LG
Doro

09.05.2009 18:15 • #15

Pfeil rechts