Biene72
- 3
- 1
ich habe seit 2015 einen GdB von 30 aufgrund einer Erkrankung des depressiven Formenkreis. Im Jahr 2017 habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt, hinzu kam eine periphere Nervenstörung, es blieb bei 30%.
Anfang des Jahres habe ich einen weiteren Verschlimmerungsantrag gestellt, ich habe ein lumbales Facettensyndrom, Osteochondose L4-S1 und deg. Wirbelgleiten L4/5. Es wurden seitens der kölner Behörde festgestellt, dass die Erkrankung des depressiven Formenkreis = 30, Funktionseinschränkung der Wirbelsäule =20, periphere Nervenstörung = 10 und eine Funktionsstörung der Gleidmaße = 10 vorliegen, man kam erneut zu 30%.
Mein Widerspruch wurde nach Münster abgegeben, dort wurde zusätzlich noch Restless-Legs mit einem Einzelwert von 10 hinzugenommen, aber auch hier kommt man im Gesamten nur auf einen GdB von 30. Ich werde nun Klage am Sozialgericht einreichen. Kann hier jemand einschätzen oder aus Erfahrung sagen, wie die Chancen stehen? Man hat bei mir alles aufgrund der Aktenlage entschieden, ohne mich jemals zu sehen oder mit mir zu sprechen.
LG
Biene72