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Andi1962
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Hallo!
Ich brauche mal Eure Erfahrungen und Tipps zu folgendem Sachverhalt:
Ich bin 58 Jahre und auf Grund meiner Depressionen wurde mir die Erwerbsminderungsrente von 2016 bis Januar 2019 bewilligt.
In dieser Zeit hatte sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert und ich hatte einen Verlängerungsantrag gestellt.
Im Auftrag der Rentenversicherung musste ich bei einem Gutachter vorstellig werden.
Der Gutachter ist der Meinung, dass ich noch arbeiten könnte, wenn man folgendes berücksichtigt:
Nur mittelschwere körperliche und nur leichte geistige Tätigkeiten, in wechselnder Körperhaltung, keine geistige Tätigkeiten, in wechselnder Körperhaltung, nicht auf Leitern und Gerüsten, ohne erhöhte Unfallgefahr, ohne Zeitdruck, ohne Akkord, ohne Fließband, ohne Nachschicht, ohne häufig wechselnde Arbeitszeiten, ohne Publikumsverkehr, ohne Verantwortung für Personen, Sach- und Geldmittel, ohne besondere Anforderungen an die Anpassungs- und Umstellfähigkeit.
Ansonsten könnte ich alles machen.
Gegen dieses Gutachten habe ich mit Hilfe der VDK Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde nur nach Aktenlage von der Rentenversicherung abgelehnt.
Es folgte also keine weitere Untersuchung durch einen Gutachter.
Das wollte ich so auch nicht akzeptieren und deshalb habe ich mir Rat bei einer Rechtsanwältin gesucht. Ich habe eine Rechtschutzversicherung und von daher hatte mir die Anwältin zur einer Klage vor dem Sozialgericht geraten.
Die Klage läuft nun aktuell.
Ich nehme regelmäßig Antidepressiva zu mir und suche einmal in der Woche eine Psychologin auf. Meine Psychologin ist der festen Überzeugung, dass ich im Berufsleben untergehen würde.
Vor wenigen Wochen musste ich nun erneut zu einem Gutachter.
Dieser wurde vom Sozialgericht in Auftrag gegeben.
Die Untersuchung war nach ca. 45 Minuten schon wieder beendet und war alles andere als gut.
Die mitgebrachten Arztbefunde wollte der Gutachter weder einsehen noch annehmen.
Und auch sonst wurden viele Dinge einfach ignoriert, verdreht und im späterem Gutachten total falsch wiedergegeben.
Auch dieser Gutachter ist der Meinung, dass ich unter diesen vielen Einschränkungen noch einer Tätigkeit von 6 Stunden und mehr nachgehen kann.
Den Ausgang dieser Klage kann ich mir jetzt schon denken.
Aktuell bin bei der Agentur für Arbeit gemeldet und beziehe noch Arbeitslosengeld bis Mitte August 2020.
Bei der Agentur für Arbeit hatte ich um eine medizinische Untersuchung gebeten.
Nach langem hin und her wurde mir diese auch bewilligt.
Das Ergebnis teilte mir mein Berater telefonisch mit.
Laut medizinischen Dienst kann ich ebenfalls unter Beachtung der Einschränkungen noch mehr als 6 Stunden arbeiten. Hier wurde übrigens auch nur nach Aktenlage entschieden.
Alle sind nun der Meinung, dass ich noch mit diesen Einschränkungen voll arbeiten kann.
Wie ich das anstellen kann, will oder kann mir aber keiner sagen.
Mein Berater sieht sich nicht in der Lage mir einen geeigneten Job zu vermitteln.
Für ihn zählt nur, dass ich arbeiten kann. So hat er mir es mehr oder weniger gesagt.
Ich habe das auch mit meiner Anwältin besprochen und sie nach dem Integrationsdienst gefragt. Die helfen ja in solch einer verzwickten Lage.
Hiervon hatte sie aber abgeraten, weil ich sonst das Verfahren vor dem Sozialgericht gefährden könnte. Ihrer Meinung nach könnte der Richter meine Rente ja in Frage stellen, wenn ich mich über Integrationsdienst wieder für einen Job aufstelle.
Ich sollte jetzt erstmal das Urteil abwarten und dann wollte man weiter schauen.
Wie sind Eure Erfahrungen und könnt ihr mir vielleicht ein paar nützliche Tipps geben?
Gruß
Ich brauche mal Eure Erfahrungen und Tipps zu folgendem Sachverhalt:
Ich bin 58 Jahre und auf Grund meiner Depressionen wurde mir die Erwerbsminderungsrente von 2016 bis Januar 2019 bewilligt.
In dieser Zeit hatte sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert und ich hatte einen Verlängerungsantrag gestellt.
Im Auftrag der Rentenversicherung musste ich bei einem Gutachter vorstellig werden.
Der Gutachter ist der Meinung, dass ich noch arbeiten könnte, wenn man folgendes berücksichtigt:
Nur mittelschwere körperliche und nur leichte geistige Tätigkeiten, in wechselnder Körperhaltung, keine geistige Tätigkeiten, in wechselnder Körperhaltung, nicht auf Leitern und Gerüsten, ohne erhöhte Unfallgefahr, ohne Zeitdruck, ohne Akkord, ohne Fließband, ohne Nachschicht, ohne häufig wechselnde Arbeitszeiten, ohne Publikumsverkehr, ohne Verantwortung für Personen, Sach- und Geldmittel, ohne besondere Anforderungen an die Anpassungs- und Umstellfähigkeit.
Ansonsten könnte ich alles machen.
Gegen dieses Gutachten habe ich mit Hilfe der VDK Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde nur nach Aktenlage von der Rentenversicherung abgelehnt.
Es folgte also keine weitere Untersuchung durch einen Gutachter.
Das wollte ich so auch nicht akzeptieren und deshalb habe ich mir Rat bei einer Rechtsanwältin gesucht. Ich habe eine Rechtschutzversicherung und von daher hatte mir die Anwältin zur einer Klage vor dem Sozialgericht geraten.
Die Klage läuft nun aktuell.
Ich nehme regelmäßig Antidepressiva zu mir und suche einmal in der Woche eine Psychologin auf. Meine Psychologin ist der festen Überzeugung, dass ich im Berufsleben untergehen würde.
Vor wenigen Wochen musste ich nun erneut zu einem Gutachter.
Dieser wurde vom Sozialgericht in Auftrag gegeben.
Die Untersuchung war nach ca. 45 Minuten schon wieder beendet und war alles andere als gut.
Die mitgebrachten Arztbefunde wollte der Gutachter weder einsehen noch annehmen.
Und auch sonst wurden viele Dinge einfach ignoriert, verdreht und im späterem Gutachten total falsch wiedergegeben.
Auch dieser Gutachter ist der Meinung, dass ich unter diesen vielen Einschränkungen noch einer Tätigkeit von 6 Stunden und mehr nachgehen kann.
Den Ausgang dieser Klage kann ich mir jetzt schon denken.
Aktuell bin bei der Agentur für Arbeit gemeldet und beziehe noch Arbeitslosengeld bis Mitte August 2020.
Bei der Agentur für Arbeit hatte ich um eine medizinische Untersuchung gebeten.
Nach langem hin und her wurde mir diese auch bewilligt.
Das Ergebnis teilte mir mein Berater telefonisch mit.
Laut medizinischen Dienst kann ich ebenfalls unter Beachtung der Einschränkungen noch mehr als 6 Stunden arbeiten. Hier wurde übrigens auch nur nach Aktenlage entschieden.
Alle sind nun der Meinung, dass ich noch mit diesen Einschränkungen voll arbeiten kann.
Wie ich das anstellen kann, will oder kann mir aber keiner sagen.
Mein Berater sieht sich nicht in der Lage mir einen geeigneten Job zu vermitteln.
Für ihn zählt nur, dass ich arbeiten kann. So hat er mir es mehr oder weniger gesagt.
Ich habe das auch mit meiner Anwältin besprochen und sie nach dem Integrationsdienst gefragt. Die helfen ja in solch einer verzwickten Lage.
Hiervon hatte sie aber abgeraten, weil ich sonst das Verfahren vor dem Sozialgericht gefährden könnte. Ihrer Meinung nach könnte der Richter meine Rente ja in Frage stellen, wenn ich mich über Integrationsdienst wieder für einen Job aufstelle.
Ich sollte jetzt erstmal das Urteil abwarten und dann wollte man weiter schauen.
Wie sind Eure Erfahrungen und könnt ihr mir vielleicht ein paar nützliche Tipps geben?
Gruß