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Klage vor dem Sozialgericht Erwerbsminderungsrente

A
Hallo!
Ich brauche mal Eure Erfahrungen und Tipps zu folgendem Sachverhalt:

Ich bin 58 Jahre und auf Grund meiner Depressionen wurde mir die Erwerbsminderungsrente von 2016 bis Januar 2019 bewilligt.
In dieser Zeit hatte sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert und ich hatte einen Verlängerungsantrag gestellt.
Im Auftrag der Rentenversicherung musste ich bei einem Gutachter vorstellig werden.
Der Gutachter ist der Meinung, dass ich noch arbeiten könnte, wenn man folgendes berücksichtigt:
Nur mittelschwere körperliche und nur leichte geistige Tätigkeiten, in wechselnder Körperhaltung, keine geistige Tätigkeiten, in wechselnder Körperhaltung, nicht auf Leitern und Gerüsten, ohne erhöhte Unfallgefahr, ohne Zeitdruck, ohne Akkord, ohne Fließband, ohne Nachschicht, ohne häufig wechselnde Arbeitszeiten, ohne Publikumsverkehr, ohne Verantwortung für Personen, Sach- und Geldmittel, ohne besondere Anforderungen an die Anpassungs- und Umstellfähigkeit.

Ansonsten könnte ich alles machen.
Gegen dieses Gutachten habe ich mit Hilfe der VDK Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde nur nach Aktenlage von der Rentenversicherung abgelehnt.
Es folgte also keine weitere Untersuchung durch einen Gutachter.
Das wollte ich so auch nicht akzeptieren und deshalb habe ich mir Rat bei einer Rechtsanwältin gesucht. Ich habe eine Rechtschutzversicherung und von daher hatte mir die Anwältin zur einer Klage vor dem Sozialgericht geraten.
Die Klage läuft nun aktuell.
Ich nehme regelmäßig Antidepressiva zu mir und suche einmal in der Woche eine Psychologin auf. Meine Psychologin ist der festen Überzeugung, dass ich im Berufsleben untergehen würde.
Vor wenigen Wochen musste ich nun erneut zu einem Gutachter.
Dieser wurde vom Sozialgericht in Auftrag gegeben.
Die Untersuchung war nach ca. 45 Minuten schon wieder beendet und war alles andere als gut.
Die mitgebrachten Arztbefunde wollte der Gutachter weder einsehen noch annehmen.
Und auch sonst wurden viele Dinge einfach ignoriert, verdreht und im späterem Gutachten total falsch wiedergegeben.
Auch dieser Gutachter ist der Meinung, dass ich unter diesen vielen Einschränkungen noch einer Tätigkeit von 6 Stunden und mehr nachgehen kann.
Den Ausgang dieser Klage kann ich mir jetzt schon denken.

Aktuell bin bei der Agentur für Arbeit gemeldet und beziehe noch Arbeitslosengeld bis Mitte August 2020.
Bei der Agentur für Arbeit hatte ich um eine medizinische Untersuchung gebeten.
Nach langem hin und her wurde mir diese auch bewilligt.
Das Ergebnis teilte mir mein Berater telefonisch mit.
Laut medizinischen Dienst kann ich ebenfalls unter Beachtung der Einschränkungen noch mehr als 6 Stunden arbeiten. Hier wurde übrigens auch nur nach Aktenlage entschieden.
Alle sind nun der Meinung, dass ich noch mit diesen Einschränkungen voll arbeiten kann.
Wie ich das anstellen kann, will oder kann mir aber keiner sagen.
Mein Berater sieht sich nicht in der Lage mir einen geeigneten Job zu vermitteln.
Für ihn zählt nur, dass ich arbeiten kann. So hat er mir es mehr oder weniger gesagt.
Ich habe das auch mit meiner Anwältin besprochen und sie nach dem Integrationsdienst gefragt. Die helfen ja in solch einer verzwickten Lage.
Hiervon hatte sie aber abgeraten, weil ich sonst das Verfahren vor dem Sozialgericht gefährden könnte. Ihrer Meinung nach könnte der Richter meine Rente ja in Frage stellen, wenn ich mich über Integrationsdienst wieder für einen Job aufstelle.
Ich sollte jetzt erstmal das Urteil abwarten und dann wollte man weiter schauen.
Wie sind Eure Erfahrungen und könnt ihr mir vielleicht ein paar nützliche Tipps geben?
Gruß

11.05.2020 15:01 • x 2 #1


ZeroOne
Hallo @Andi1962 !

Ich bin kein Jurist, bin aber der Meinung, dass du soweit alle Hebel in Bewegung gesetzt hast, die man in Bewegung setzen kann.

Du hast eine Anwältin, die dich in deinem Rechtstreit vertritt. Abgesichert über deine Rechtsschutzversicherung scheinst du auch zu sein.

Wenn deine Anwältin dir empfiehlt, vorerst keine Schritte in Richtung IFD zu unternehmen, weil das den Ausgang deines Verfahrens vor dem Sozialgericht für dich negativ beeinflussen könnte, dann wäre es wohl ratsam, auf ihre Expertise zu vertrauen und ihrer Empfehlung zu folgen.

Vielleicht hat der Rechtsspezialist vom Forum @Albarracin noch fundierte Ratschläge für dich?

Davon abgesehen muss ich sagen, dass meine persönlichen Erfahrungen mit dem IFD seinerzeit auch nicht berauschend waren: die waren halbwegs engagiert, was die Anpassung bzw. Rettung noch bestehender Arbeitsverhältnisse betraf (wobei sie kaum Einfluss beim Arbeitgeber hatten), machten aber wenig Hoffnung auf die Vermittlung eines neuen, passenden Arbeitsverhältnisses bei anderen Arbeitgebern. Aber das wird eine subjektive Empfindung sein und die Leistungen des IFD variieren sicherlich auch mit der Qualität der Mitarbeiter vor Ort.

In einem anderen Thread hattest du geschrieben, dass dir deine Fachärztin die Krankschreibung verweigert. Vielleicht, weil vorbelastet von deiner Kranken- und Rechtsgeschichte ist? In diesem Fall würde ich es bei weiteren, nicht vorbelasteten Fachärzten versuchen: krank ist krank, bzw. arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig - da kann es keine Diskussion geben.

Ich drücke dir die Daumen, dass alles nach deinen Bedürfnissen laufen wird!

LG
ZeroOne

12.05.2020 16:24 • #2


A
Hallo ZeroOne,

danke für deine Informationen und deine Erfahrungen.
Die aktuelle Situation ist zum verrückt werden.
Der Knaller ist aber die Agentur für Arbeit.
Laut ärztlichen Dienst kann ich nur noch Tätigkeiten mit vielen Einschränkungen ausüben.
Welche das genau sind erfahre ich erst, wenn ich das Gutachten selbst in der Hand halte.
Das habe ich jetzt angefordert.
Mein Berater meinte aber, dass in dem Gutachten unter anderem stehen würde,
kein Lärm, kein Stress, keine verantwortungsvollen Aufgaben an Maschinen, Kontrollaufgaben usw.
Diese Dinge werden in der Eingliederungsvereinbarung aber nicht berücksichtigt.
Stattdessen muss ich mich weiterhin als Maschinen und Anlagenführer bewerben.
Hier hätte ich schon erwartet, dass die Agentur für Arbeit ein bisschen mehr auf die Einschränkungen eingeht und mit mir nach einer geeigneten Lösung sucht.
Dabei bietet die Agentur für Arbeit doch diese Integrationsförderung an.
Ich werde jetzt den Ausgang vor dem Sozialgericht abwarten.

13.05.2020 16:10 • #3

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