Zitat:Ich hatte letztes Jahr bereits einen Antrag bei der Krankenkasse eingereicht der jedoch abgelehnt wurde mit dem Hinweis das am Ort noch nicht alles ausgeschöpft wurde (hier ging es jedoch mehr um den Rücken und weniger um die Psyche).
Du möchtest bestimmt eine Reha machen. Oder?
Bist Du von der Krankenkasse aufgefordert worden einen Antrag zu stellen? Ich finde, dass die Informationen hier ganz gut von Wolfgang zusammengefasst sind:
medizinische-berufliche-reha-kur-und-umschulung-t17895.htmlDa ist dann auch eine Verlinkung, die einem bei der Suche nach der Klinik helfen kann.
https://www.rehakliniken.de Jeder Jeck ist anders. Von daher sind Empfehlungen niemals wirklich objektiv.
Zitat:Sollte mein Chef mich entlassen habe ich 4 Wochen wegen der Krankenkasse Zeit mir etwas neues zu suchen. Was passiert in der Zwischenzeit mit meinem Antrag ?
Sollte Dein Chef Dich entlassen, erhebst Du erst einmal Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen unter Zuhilfenahme eines fundierten Arbeitsrechtsexperten (Anwalt). Sollte Deine Stelle allerdings befristet sein, so kann der Arbeitgeber das Thema auch einfach aussitzen und den Vertrag nicht verlängern. Dann bedarf es keiner Kündigung.
Wofür genau sollst Du vier Wochen Zeit haben?
Zitat:Jobcenter bekomme ich wohl nicht da nicht 1 Jahr vor Kündigung gearbeitet habe (hatte op) und mein Verlobter verdient gut, also wäre ich dann nicht versichert
Wenn Du auf der jetzigen Stelle kein Jahr tätig bist, heißt dies nicht automatisch, dass Du keinen Anspruch auf ALG I hast.
Zitat:Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, darf dein AG dich gar nicht wegen Krankheit kündigen.
Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Ein Arbeitgeber kann eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Das passiert auch nicht selten. Es ist ein Irrglaube, dass der Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht kündigen darf. Die Hürden liegen nach der Probezeit nur sehr hoch für den Arbeitgeber, sind jedoch nicht unüberwindbar.
Und dann kommt es zum darauf an, wie der Arbeitnehmer reagiert. Reagiert der AN nicht, sieht es schlecht für diesen aus.
Erhebt der AN Kündigungsschutzklage, kommt es auf die durch den Arbeitgeber vorgetragene Argumentation und die von ihm vor dem Ausspruch der Kündigung ergriffenen Maßnahmen an, die eine solche Kündigung als letztes Mittel verhindern hätten können. Dazu zählt bspw. das Angebot eines BEM.
Sollte eine Schwerbehinderung, bzw. Gleichstellung vorliegen, ist zudem die Zustimmung durch das Integrationsamt von Nöten.
Aber
darf nicht ist nicht richtig.