Krank in der Wiedereingliederung - was passiert dann?

U
Ich habe eine Sache, die ich nicht so ganz verstehe:

Es könnte sein, das es mich betrifft.

Wenn man während der Wiedereingliederung krank wird (z.B. Grippe)
was passiert dann?

Ich las irgendwas von wenn man länger als 7 Tage krank ist, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert und wird abgebrochen

Ist denn mit sieben Tagen

- immer 7 Tage am Stück gemeint

-oder werden auch einzelne Krankheitstage (z.B. bleibt man in der 2. Woche 3 Tage wegen Grippe daheim
und in der 4. Woche 5 Tage wegen Ohrenentzündung)
zusammen gezählt und sobald 7 erreicht sind, gilt es als abgebrochen????


Ich frage, weil ich schon einen Tag wegen Magen/Darm zuhause war während der WE (war auch beim Arzt)

und evtl. wegen einer anderen Sache wieder ausfallen könnte.

Muss ich die andere Arbeitsunfähigkeit dem AG nachweisen? Eigentlich bin ich doch während der WE sowieso krankgeschrieben???


Das verwirrt mich alles

Ich will die WE auf keinen Fall abbrechen müssen.
Aber mit Fieber kann ich ja auch net arbeiten gehen...

Ich danke euch schon mal, wenn ihr mir weiterhelfen könnt

07.02.2010 17:02 • #1


Albarracin
Experte

08.02.2010 08:36 • #2

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