T
tinerl60
hallo, entschuldigung im vorfeld, falls dies eine wiederholte frage ist, aaber
1. ich werde zum 15.7.10 ausgesteuert, d.h. das krankengeld läuft aus
2. habe ich heute beim aa angerufen, welche unterlagen man dabei haben muss
3. wurde mir dort gesagt, erst nach gesundschreibung würde man dort tätig werden
4. besteht mein arbeitsverhältnis noch
5. bin ich seit 3 wochen von der reha zurück und arbeitsunfähig , noch für mind. 6 monate
und danach nur für 3-6 std. leistungsfähig und es soll teilhabe am arbeitsleben geprüft werden, da ich als pflegehelferin nicht mehr arbeiten soll, sondern wieder in meinen erlernten beruf zurück soll,bei dem ich allerdings seit 26 jahren raus bin.
6. habe ich alle beiträge, auch mit suchfunktion, durchgelesen aber so richtig kapiers ich nicht.
lieber albarracin, ich habe deinen beitrag schon gelesen, aber du hast eine überarbeitung des artikels angesprochen., diesen artikel meine ich.
wie kann ich auf dem aa argumentieren?
ich habe verstanden, daß ich meine restleistungsfähigkeit anbieten muss.
kann ich auf den § 125 hinweisen, muss ich das schriftlich machen?
kann es passieren, daß , wenn sie sich stur stellen, wie du schreibst, daß ich dann zu hartz 4 müsste?
oh je oh je!
vielen dank für eure mühe!
ich habe mich wirklich bemüht , alles durchzulesen!
tinerl
1. ich werde zum 15.7.10 ausgesteuert, d.h. das krankengeld läuft aus
2. habe ich heute beim aa angerufen, welche unterlagen man dabei haben muss
3. wurde mir dort gesagt, erst nach gesundschreibung würde man dort tätig werden
4. besteht mein arbeitsverhältnis noch
5. bin ich seit 3 wochen von der reha zurück und arbeitsunfähig , noch für mind. 6 monate
und danach nur für 3-6 std. leistungsfähig und es soll teilhabe am arbeitsleben geprüft werden, da ich als pflegehelferin nicht mehr arbeiten soll, sondern wieder in meinen erlernten beruf zurück soll,bei dem ich allerdings seit 26 jahren raus bin.
6. habe ich alle beiträge, auch mit suchfunktion, durchgelesen aber so richtig kapiers ich nicht.
lieber albarracin, ich habe deinen beitrag schon gelesen, aber du hast eine überarbeitung des artikels angesprochen., diesen artikel meine ich.
wie kann ich auf dem aa argumentieren?
ich habe verstanden, daß ich meine restleistungsfähigkeit anbieten muss.
kann ich auf den § 125 hinweisen, muss ich das schriftlich machen?
kann es passieren, daß , wenn sie sich stur stellen, wie du schreibst, daß ich dann zu hartz 4 müsste?
oh je oh je!
vielen dank für eure mühe!
ich habe mich wirklich bemüht , alles durchzulesen!
tinerl