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Krankengeld / Minijob erlaubt?

Greta
Zitat von Silbermond64:
Gar nicht erst auffallen bei der Krankenkasse , sonst hagelt es nur wieder Gutachter

Hast du diesbezüglich schon persönliche Erfahrungen gemacht?
Man hört und liest ja viel
Zitat von Anneklatsche:
bestätigen Ich versichere, dass ich während des Bezuges von Geldleistungen keine Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben werde bzw. ausgeübt habe..

Hmm... ich kann mich gar nicht mehr erinnern, ob das bei mir auch so war.
Aber wenn dieser Passus der Gesetzeslage widerspricht, ist er ja ohnehin ungültig, oder?

20.11.2021 11:35 • #16


Anneklatsche
Zitat von Greta:
Aber wenn dieser Passus der Gesetzeslage widerspricht, ist er ja ohnehin ungültig, oder?

Welcher Gesetzeslage denn? Hast du da einen Link? Habe jetzt nicht nachgeschaut, wo und was genau überhaupt im Gesetz stehen soll zu diesem Thema.

20.11.2021 11:55 • #17


A


Hallo Greta,

Krankengeld / Minijob erlaubt?

x 3#3


Anneklatsche
Hab was gefunden:

Grundsätzlich richtet sich gemäß § 45 Absatz 3 SGB V (ist jetzt wohl § 44 SGB V) der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seiner zuletzt ausgeübten oder gleichgearteten Erwerbstätigkeit wegen Krankheit überhaupt nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, seinen Zustand zu verschlimmern. Maßgebend für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitnehmern ist somit die letzte Beschäftigung vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Andere Tätigkeiten sind während dieser Zeit zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings auch nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen, dass hierdurch der Genesungsprozess beeinträchtigt wird. Diesbezüglich trägt der Erkrankte die Beweislast, d.h. es ist im Hinblick auf die geplante Nebentätigkeit auf jeden Fall eine medizinische Unbedenklichkeitserklärung erforderlich, denn in der Regel wird mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert, dass ein Arbeitnehmer eine Arbeitstätigkeit aus Krankheitsgründen generell nicht ausführen kann.

In diesem Zusammenhang hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 20.08.2008 (Az.: Sa 197/08 entschieden:

der Arbeitnehmer verpflichtet sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Zudem hat er hat alles zu unterlassen, was einer Genesung im Wege stehen könnte. Arbeitet der Kranke während der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, so kann dadurch die ärztliche Bescheinigung entkräftet werden.

Aus diesen Gründen kann ich nur raten, sich in Bezug auf die geplante Tätigkeit sowohl an Ihren Arzt, als auch an Ihre Krankenkasse zu wenden, damit vor Aufnahme der Tätigkeit die Unbedenklichkeit abgeklärt werden kann.

In dem angegebenen Paragraphen steht allerdings nichts darüber, ob man darf oder nicht. Hab diesbezüglich auch nichts gefunden, also wenn du da was hast, dann immer her damit.. Ansonsten bin ich der Meinung, wenn ich meiner Krankenkasse gegenüber versichere, dass ich während des Bezuges von Geldleistungen keine Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben werde bzw. ausgeübt habe., dann darf ich das nicht und mache ich auch nicht..

20.11.2021 12:21 • x 1 #18


Greta
Danke @Anneklatsche für die interessante Info
Das kann man sicher irgendwann nochmal gebrauchen.

Für mich hat sich das Thema Minijob jetzt erstmal erledigt, nachdem die Krankenkasse gleich so abgeblockt hat.
Sicher hätte ich nach der rechtlichen Grundlage fragen können, hätte mir eine ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit besorgen können, hätte Widerspruch einlegen können .... usw.
Ausgeschlossen ist ein Minijob während Krankengeldbezug nämlich nicht.
In dem angegeben Paragraphen steht:
Zitat von Anneklatsche:
Andere Tätigkeiten sind während dieser Zeit zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen

Zitat von Anneklatsche:
Aus diesen Gründen kann ich nur raten, sich in Bezug auf die geplante Tätigkeit sowohl an Ihren Arzt, als auch an Ihre Krankenkasse zu wenden, damit vor Aufnahme der Tätigkeit die Unbedenklichkeit abgeklärt werden kann.

Also möglich, wenn die Unbedenklichkeit erklärt wurde und alle Beteiligten zustimmen.

Eine kleine Beschäftigung kann ja, gerade bei psychischen Erkrankungen, auch durchaus förderlich für die Genesung sein. Im Gegenzug macht tatenloses Rumsitzen zu Hause selbst so manchen Gesunden depressiv.

Ich denke, ein Minijob während der Krankschreibung ist nicht generell verboten und auch nicht generell erlaubt (darf oder nicht) sondern es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

Zitat von Anneklatsche:
dann darf ich das nicht und mache ich auch nicht.

Musst du ja auch nicht
Aber dürfen dürftest du ggfs. schon.

20.11.2021 13:15 • #19


Anneklatsche
ich bin da ganz bei dir.. aber leider alles schwierig, wirklich umzusetzen, gerade wenn die Krankenkasse da hinter ist, die einem alles kaputt machen kann.. sehr ärgerlich..

20.11.2021 13:55 • x 1 #20


I
Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Da ich so Angst vor der Wiedereingliederung in meinem Job hatte, wollte ich einen kleinen Mini-Job mit 4 Stunden in der Woche in einer anderen Branche ausprobieren, aber auch mir wurde von der Therapeutin, dem Arzt und allen Freunden abgeraten. Erst stünde die Wiedereingliederung an. Ich wollte mich ja durch den Mini-Job eigentlich gerne erstmal selbst testen, denn da kann man sofort kündigen (Probezeit), wenn es Horror geworden wäre..... oder es wäre geglückt und man hätte mit einem anderen Gefühl in die Wiedereingliederung gehen.... ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Liebe!

21.11.2021 10:07 • x 1 #21


S
Zitat von Greta:
Hast du diesbezüglich schon persönliche Erfahrungen gemacht? Man hört und liest ja viel Hmm... ich kann mich gar nicht mehr erinnern, ob das bei mir auch so war. Aber wenn dieser Passus der Gesetzeslage widerspricht, ist er ja ohnehin ungültig, oder?




Liebe Greta ,ich wollte dich nur, vor einem eventuellen Fehler beschützen

Es ist nicht so ohne, wenn man Krankengeld ,oder auch befristete Rente bezieht

Schnell ist die Krankenkasse dabei ,dir alles zu streichen

Das selbe gilt für eine Reha , geht es dir dort besser ,kann es ganz schnell gehen ,und du bist aus allem raus ,deshalb bitte Vorsicht

21.11.2021 13:32 • x 1 #22


I
Zitat von Greta:
Danke @Albarracin Habe vorhin bei der unabhängigen Patientenberatung angerufen und die beurteilen das ähnlich. Da es sich bei dem angestrebten Minijob um eine völlig andere Tätigkeit als die in meinem Hauptjob handelt und diese die Genesung nicht gefährtet (ärztlich attestieren lassen!), ist das möglich, sofern ...

Darf ich mal nach der Telefonnummer der unabhängigen Patitenberatung fragen? Ich habe noch nie davon gehört.

21.11.2021 13:44 • #23


Greta
@Ichdarffaulsein

Hier der Link zur unabhängigen Patientenberatung:

https://www.patientenberatung.de/de

Gruß
Greta

21.11.2021 19:32 • #24


I
Zitat von Greta:
@Ichdarffaulsein Hier der Link zur unabhängigen Patientenberatung: Gruß Greta

Danke

22.11.2021 16:46 • #25


Silvikem
Hallo, ich habe mich gestern erst hier angemeldet, ich habe Eure Beiträge gelesen und stelle fest, dass es genau meiner Situation entspricht.
Ich weiß im Moment nicht wie es weitergehen soll. Ich habe noch eine Beschäftigung, war erst wegen Tagesklinik 10 Wochen krank geschrieben, dann als arbeitsfähig entlassen. Nach 4 Wochen Wiedereingliederung, eine Woche Spätschicht in Vollzeit. Ich arbeite in einem handwerklichen Beruf, der viel Körperkraft erfordert und viel Kopfarbeit. Im Spätdienst sind wir unterbesetzt, so dass ich an 3 Arbeitsplätzen arbeiten muss. Ich war am Freitag, der besagten Woche dermaßen überanstrengt(schweres Heben von Balkontüren), dass ich am Samstag und seit dem bis heute starke Rückenschmerzen habe. Es wurde eine ISG Arthrose festgestellt. Ich war bereits beim MRT, habe zwischenzeitlich meinen Jahresurlaub in Anspruch genommen und muss mich ab nächste Woche wieder krankschreiben lassen, da ich nicht in der Lage bin diesen Job weiter auszuüben. Einen Termin zur nächsten Psychotherapie stationär habe ich auch in Aussicht. Ich bin schon wegen diesem gesundheitlichen Umstand in einer erneute Depressive Phase gestolpert. In meinem Kopf kreist alles durcheinander, wie es denn weitergeht. Ob ich operiert werden muss, ob ich in Berufsunfähikeit gehe , wie geht es finanziell weiter...
Meine eigentlichen Probleme weshalb ich schon in Therapie war werden nun verdrängt und die Prioritäten verschieben sich, wo fang ich an? Ich war bis zur Wiedereingliederung optimistisch und war froh wieder alles in gewohnte Bahnen zu lenken, dann muss mir sowas passieren. Alle die mich kennen machen mir Mut, oder versuchen es. Ich bin schon stolz, dass ich heute das erste mal wieder allein draussen war, schäme mich ein bisschen, weil ich nun einen Rollator benutzen muss, weil ich nicht weit laufen kann. Ich muss mich öfter hinsetzen. Denke ich muss mich bei anderen erklären, weil dass gar nicht zu meinem Alter passt. Aber wiederum, wen geht das was an.

26.11.2021 11:39 • x 2 #26


Kate
Hallo @Silvikem und herzlich willkommen im Forum,
da hat’s Dich aber auch hart getroffen. Zumal eine Balkontür doch im Grunde für jeden zu schwer wäre.
Ich denke, Deine Gesundheit geht absolut vor.
LG Kate

26.11.2021 12:27 • x 2 #27


Greta
Hallo @Silvikem
Auch von mir eine herzliches Willkommen.

Zwei Baustellen gleichzeitig; das ist wirklich nicht leicht.

Haben sich die Ärzte schon konkret zur Behandlung deiner ISG-Arthrose geäußert?
Vielleicht hilft dir ja auch schon eine konservative Therapie ... Schmerzbehandlung, Krankengymnastik etc.
Ich selbst habe auf diese Weise meinen riesigen Bandscheibenvorfall in den Griff bekommen, obwohl mir eine Operation angeraten wurde.
Du musst dich allerdings darauf einstellen, dass sowas Zeit braucht und eine so schwere körperliche Tätigkeit, wie du sie bisher ausübst, wohl auf die Dauer nicht mehr machbar ist.

Parallel dazu könntest du deine aktuelle depressive Phase vielleicht zunächst mit Hilfe einer ambulanten Therapie angehen?

Verstehe ich es richtig, dass du nun wegen deiner Rückenprobleme krankgeschrieben wirst?
Dann hast du erstmal Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend auf 72 Wochen Krankengeld.

Zitat von Kate:
Deine Gesundheit geht absolut vor

Dem kann ich nur zustimmen!
Über eine Berufsunfähigkeit, was ja dann die EM-Rente wäre, solltest du im Moment noch nicht allzuviel grübeln. Im Laufe der Behandlung wird sich zeigen, was noch geht und was nicht.
Allerdings würde jetzt schon mal ein Antrag auf Schwerbehinderung Sinn machen, sofern du den bisher noch nicht gestellt hast.
Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband? Die beraten und unterstützen dich bei den Formalitäten und bei allem, was im Zusammenhang mit Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsrecht noch auf dich zukommen könnte.

Liebe Grüße
Greta

26.11.2021 13:29 • #28


A


Hallo Greta,

x 4#14


S
Zitat von Silvikem:
Hallo, ich habe mich gestern erst hier angemeldet, ich habe Eure Beiträge gelesen und stelle fest, dass es genau meiner Situation entspricht. Ich weiß im Moment nicht wie es weitergehen soll. Ich habe noch eine Beschäftigung, war erst wegen Tagesklinik 10 Wochen krank geschrieben, dann als arbeitsfähig entlassen. ...


Schämen, musst du dich nicht

26.11.2021 15:32 • x 1 #29

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