Kurzfristige Dienstplanänderung erlaubt?

L
hallo,

wieder, nach sehr langer zeit, ging es mir so richtig schlecht. die ganze nacht, vor aufregung, nicht geschlafen, herzrasen, durchfall und anspannung, so dass ich mich für einen tag krankmelden mußte.

seit einigen monaten habe ich einen 400€ job in der pflege, mit einem stundenvolumen von 7 pro woche. (400€ bekomme ich aber nie ausbezahlt)
weil ich arbeitslos war/bin, keine erfahrung in der pflege habe, habe ich mich bereit erklärt, incl. ehrenamt, etwa 30 std. die woche zu arbeiten, auch um erfahrungen zu sammeln, nicht arbeitslos zu hause rumzusitzen.

da gibts dann immer einen dienstpan für den ganzen monat. es läuft dann so, wenn 2 drittel des monats verganen sind, ich etwa 18 arbeitstage mit insgesamt 120 stunden angesammelt habe, und in der letzten woche einige tage frei sind. meine stundenzahl ist ja schon erreicht.

nun hatte ich geglaubt, dass ich in der nächsten woche also 4 tage frei habe und nur 3 arbeiten brauche. dies sagte auch mein alter dienstplan aus.
ohne mit mir zu sprechen, hat man nun den dienstplan geändert, die 4 tage frei wurden in vollzeitdienst umgewandelt. das würde bedeuten, dass ich also mit meinem 7 stunden vertrag + ehrenamt 22 volle arbeitstage arbeiten soll. ich fühlte mich hintergangen und nahm per mail kontakt zum pflegedienstleiter auf. der mailte mir, dass er meinen ärger verstehen kann und er mit mir sprechen würde, wenn ich wieder da bin.
ich habe ihm dann per mail geschrieben, dass ich also davon ausgehe, dass mein dienst, so wie von mir geplant, mit den 4 tagen frei, stattfindet. er schrieb nichts zurück!
Montag, Dienstag, donnerstag, freitag wären also frei. mittwoch, samstag, sonntag, nach dem mir bekannten dienstplan, dienst.

was soll ich nun machen? den dienst, wie von mir geplant antreteten und eventuell eine kündigung riskieren? bin ich im recht, oder sehe ich da was falsch. bin hin und her gerissen.

alles gute für euch!
lein

23.06.2012 09:52 • #1


Rainer.F
Du kannst es nur so machen, wie sie es von Dir möchten, ansonsten hast Du eine Kündigung und wirst dann noch gesperrt, wenn Du mit dem Arbeitsamt oder der Arge zu tun hast.

Das ist natürlich unbefriedigend für Dich, weil Du die Willkür ablehnst, würde ich auch; wenn Du Dich hinterher eingearbeitet hast, dann kannst Du schon mehr erreichen, wenn sie Dich hinundher schieben. Das Ehrenamtliche muss dann aber zurückstecken, denn der Job geht nun mal vor.

Herzliche Grüße aus Hamburg von Rainer, der über eine Arge-Massnahme einen 1-Eurojob als Hausbetreuer absolviert hat, aber dennoch wie ein Vollzeitler schackern musste, und nicht nur stundenmäßig, sondern auch körperlich.

Darüber hinaus habe ich jedoch innerhalb Zweier Jahre 4 Fälle vor dem Sozialgericht gegen die Arge im Eilverfahren gewonnen und meine Akte ist so dick, dass man 'ne Sackkarre bräuchte zum Transport hehe. Kämpfer-Natur.

23.06.2012 09:58 • #2


A


Hallo lein,

Kurzfristige Dienstplanänderung erlaubt?

x 3#3


L
hallo reiner,

ist mein ehrenamt nicht freiwillig? ich bin in keiner arge-maßnahme, bekomme aber harz-aufstockung. was wäre denn, wenn ich mein ehrenamt kündige, nur noch nach meinem arbeitsvertrag arbeite? das ehrenamt bringt mir nicht einen pfennig ein.

liebe grüße
lein

23.06.2012 10:10 • #3


Rainer.F
Nun, wenn Dein Ehrenamt Dir was einbringt, dann kannst Du das natürlich nicht aufkündigen, aber, wenn die Zeit des Ehrenamtes in die Arbeitszeit des Hauptjobs fällt, dann geht der Hauptjob vor, oder ? Auch aufstockendes Hartz IV ist Hartz IV, auch Zuverdienst kommt über die Arge. Das ist ja das Traurige, dass man einen Job macht und muss trotzdem über die Arge finanziert werden. Aber, wenn Du bei deinem Haupt-Job rausfliegst, dann hast Du Sanktionen. Dann wird Dir grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Der Chef oder der Massnahmeträger sitzt immer am längeren Hebel.

Bei uns ist mal Post, nachweislich weggekommen, und mein Sohn hatte auf einen Termin bei der Arge nicht reagieren können, da unterstellen die natürlich Verletzung der Mitwirkungspflicht. Wenn man d sagt, man hätte die Post nicht bekommen, dann unterstellen die, dass man lügt. Andererseits haben die etwas nicht bekommen, was man abgegeben hat mit Unterschrift (kein Kürzel) und Stempel, da ist das dann die Wahrheit. Und dann muss man klagen, und das dauert und man sitzt ohne Geld da. Da muss man sich eben sagen: Das ist so, oder man geht vor die Hunde. Innerlich.
.....

Ja, und wird das Ehrenamt angerechnet, bei der Arge ?

23.06.2012 10:18 • #4


L
nein, das ehrenamt wird nicht vergütet. mir werden nur 7 stunden pro woche bezahlt. die etwa 315 euro werden dann natürlich auf harz angerechnet, wie es üblich ist. das ehrenamt und mein job sind übrigens immer die selbe tätigkeit.
seniorenpflege eben. ganz nebenbei, arbeite ich gern in diesem bereich und ich bin der meinung, dass man für sein geld, wo es auch immer herkommt, arbeiten kann.

ja, manchmal gehe ich auch innerlich vor die hunde. dies verursacht schon auch gesundheitliche probleme, auf dauer.
ich bin fast geneigt, mal bei einem anwalt nachzufragen.

mit besten grüßen
lein

23.06.2012 10:49 • #5


G
Das was die da machen mit dir, kann nicht rechtens sein. Ehrenamt ist immer freiwillig und darf nicht als unbezahlte Arbeitskraft missbraucht werden. Ebenso kannst du jederzeit ein Ehrenamt aufgeben. Denn Ehrenamt ist keine Beschäftigung. Sogar 400-Euro jobs kann man kündigen, denn sie gelten als versicherungsfreie Nebentätigkeit. Einzig ein Praktikum, welches die Arge finanziert und zu einer Berufsaufnahme führen soll, kann bei Aufgabe Probleme machen.

Es gibt viele Sachen, die bei der Arge ärger machen, dennoch darf man sich nicht verstecken. Oder anders gesagt, rede mit deinem Fallmanager und erkläre ihm die Situation. So eine Ausbeutung kann man nicht unterstützen wollen. Falls du einen Verein für Hartz-IV-Empfänger in der Nähe hast, lass dich dort zunächst beraten.

Achtjährig bewirb dich am Besten noch bei anderen Pflegestellen. Es gibt auch ehrliche. Und Plegekräfte werden immer gesucht.

23.06.2012 11:08 • #6


Rainer.F
Anwalt, ja, der kostet. Wenn man klagen will, Prozeßkostenbeihilfe, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Und das dauert, und das dauert. Ich habe immer Eilverfahren gemacht, in Hamburg waren da 3000 Eilverfahren anhängig, 's ging um 'ne Klage, wo die Arge immer 30 Euro abgezogen hat, verrechnet nennen sie's ja, wenn sie Dir eine Unterlassung angedichtet haben; dabei müssen sie Dir nur bestätigen, ob Du grobfahrlässig gehandelt hast. Hast Du nicht, dürfen sie auch nicht verrechnen. Dabei ist so eine Geschichte nicht durch einen einzigen Satz abgetan, sondern: Die behaupten erstmal, dann geht man in Widerspruch zum Fallmanager, der lehnt den Widerspruch ab, dann widerspricht man dem wieder, aber nun bei der Rechtsstelle der Arge, die wiederum sagen auch, dass Dein Widerspruch uneberechtigt ist, dann geht das Ganze per Eilklage an das Sozialgericht.

So, wenn sie einen finanziell auf 100 % gesetzt haben und jemand ist nun vollkommen mittellos, dann bekommt man etwas (aber auch nur nach langem Hin-und Her vorschussweise vom Gericht), ist es aber eine Kürzung kann die Nachzahlung 4 Jahre auf sich warten lassen. So der Ablauf. Rechtsanwälte haben da manchmal gar keinen Bock drauf. Bei meiner Sache war's zum Beispiel was mit eheähnlich, ob wohl wir nachweisbar eine WG waren, und ich habe nach 4 Jahren ein Nachzahlung bekommen, aber meistens legen die Anwälte keinen grossen wert drauf, und sagen, es hätte keine Aussicht auf Erfolg. Und die Anwälte, die es machen sind sowas von überlaufen.

Ich habe auch alles immer wieder artig gemacht, Massnahmen, Leiharbeiterjob mit Aufstockung etc. pp, und immer wieder auf den Ar**h gefallen, weil Arbeitgeber wenig bezahlt haben, aber Akkordbedingungen verlangt haben. Der letzte Job als Hausbetreuer, da habe ich unter starken Schmerzen mit starken Schmerzmitteln gearbeitet und musste doch schackern bis zum Umfallen, krank, raus ... und da habe ich mir dann gedacht: Bin ich eigentlich bekloppt ? Nun bin ich seit einiger Zeit Arbeitsunfähigkeit, habe nur mein ALG2, kann aber nachts gut schlafen und es geht mir sonst auch ganz gut. Ich bin eben mit meinem Speiseplan sehr demütig geworden, und auch sonst muss man sehen, wie man über die Runden kommt, aber ich brauche mich nicht ausnutzen zu lassen und kann mich morgens im Spiegel betrachten, bin allerdings auch schon 56.

23.06.2012 11:10 • #7


G
Edit: ich hoffe mag oder Wolfgang kommen heute noch rein. Die wissen das in jedem Fall genauer. Ich kann nur von meinem Gefühl sprechen und danach stinkt die Sache gewaltig.

23.06.2012 11:12 • #8


L
danke und reiner! das blöde ist, dass mich diese sache momentan sehr tangiert, mich schon wieder gesundheitlich angeschlagen hat. so ein mist! ich werde mich erst einmal versuchen mich abzulenken, mit meiner lieben frau zum markt fahren.

ja , vieleicht kommt ja noch jemand vorbei. das wäre schön.

danke erst einmal an EUCH!!!! bis nachher.

beste grüße sendet euch
lein

23.06.2012 11:33 • #9


Albarracin
Experte

23.06.2012 13:02 • #10


L
Danke Wolfgang, für Deine Ausführung. Bei meiner Recherche im Net bin ich auf folgenden link gestoßen: http://www.awo-konstanz.de/gfb.pdf. Wird hier etwa beschrieben, dass es ungesetzlich ist was ich tue?
Oder habe ich da etwas falsch verstanden? (Wohl gemerkt aber, bekomme ich keinerlei Aufwandsentschädigung.)

Zum Troste für mich, werde ich aber demnächst ein gut bezahltes, festes Arbeitsverhältnis haben. Auch in der
Pflege, als privater Pflegeassistent.

Nun, lieber Wofgang, wahrscheinlich hat mir ja meine innere Stimmer wieder einmal den Weg gewiesen, wenngleich dies wieder mit Entzug meines Wohlbefindens vonstatten ging.

Ich will unbedingt versuchen, wieder auf die Beine zu kommen. Sollte ich dann, hoffentlich nicht, in meinem neuen Job einen Rückfall erleiden, hätte ich wenigstens wieder Krankengeld über die sechs Wochen hienaus, nichts mehr zu tun mit harz usw. .

Ja, ich bin in der IG-Metall, habe also Rechtschutz, wenn ich will. Einen Betriebsrat haben wir auch und der ist im Bilde. Ob er die rechtlichen Zusammenhänge kennt, weiß ich allerdings nicht.

Wie gesagt, will ich wieder den Fuß in die Tür bekommen, Arbeitnehmer werden, der von seinem Lohn sein Leben bestreiten kann, der, wenn ihm etwas passiert, nicht gleich um Stütze bitten muss.

Was sagst Du zu dem link, wenn Du ihn gelesen hast?

Beste Grüße sendet Dir
Lein

23.06.2012 17:19 • #11


Albarracin
Experte

23.06.2012 17:58 • #12


L
Danke Wofgang! Das Problem, welches ich habe ist, dass eine rechtliche Auseinandersetzung sehr viel Kraft und Nerven kostet. So lang ich noch dort bin, denke ich, wird dies meine Gesundheit zu sehr beanspruchen. Könnte ich dieses auch etwas später, wenn ich nicht mehr dort arbeite, in ein paar Wochen angehen?

Die Frage, die ich mir stelle, ist auch, wie ich mich, mit der Aufforderung zum Dienst zu erscheinen, verhalten soll.

Um auf das Krankengeld zurück zu kommen: Einen gelben Schein hatte ich schon seit Jahren nicht. Im Moment benötige ich auch, bis zu drei Tagen, diesen überhaupt nicht. Meine Ärztin, glaube ich, kennt mich schon auch nicht mehr. Insofern, bin ich, Gott sei Dank, in der Vergangenheit verschont geblieben.

Für Deine gute Arbeit in diesem Forum, kann ich mich nur bedanken! Sie ist sehr wichtig, für sehr viele Menschen.

Beste Grüße sendet Dir
Lein

23.06.2012 19:02 • #13


Albarracin
Experte

23.06.2012 22:46 • #14


A


Hallo lein,

x 4#15


L
Hallo Wolfgang,
danke für Deinen Rückhalt und die Motivation. Ich werde frühstens aktiv, wenn ich den beschriebenen Ärger bekomme.
Spätestens, wenn ich nicht mehr dort tätig bin. Da es mir momentan nicht gut geht, werde ich, wenns denn möglich ist,
mir eine kleine Außzeit nehmen wollen. Dann bin ich für meinen neuen Arbeitgeber, in ein paar Wochen, wenigstens nicht noch gesundheitlich neben der Spur.

Ja, eine Umschulung hatte ich schon von der DRV. In dem erlernten Bereich einen Job zu bekommen, ist mir nicht gelungen. Nun habe ich also schon zwei erlernte Berufe. Es ist ein Trauerspiel mit unbeschreibbarer Dramatik.
Ich denke aber, ich spreche hier über ein gesellschaftliches Problem.

Von meinem gesamten Umfeld erhielt ich schon die Rückmeldung, dass sie es überhaupt nicht verstehen könnten, dass ich, in dieser langanhaltenden prekären Situation, nicht schon verzweifelt bin, noch immer die Hoffnung in mir trage, doch noch meine Ziele zu erreichen zu können. Nun, eigentlich bin ich ein Kämpfer, der nicht nach Außen hin leidet. Dass bedeutet aber auch nur, dass ich eben doch, teilweise sehr, verzweifelt bin. Dass ich, teilweise bedenkliche gesundheitliche Zustände, wieder überwinde, ist in meiner Hoffnung begründet, eben mal abzuwarten, weil es ja wieder besser wird.

Mit besten Grüßen
Lein

24.06.2012 09:16 • #15

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