H
hyazintha
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Hallo liebe Leute,
ich bin zur Zeit noch Arbeitsunfähigkeit und befinde mich im Krankengeldbezug aufgrund meines Burnouts/Depressionen/HWS. Der Krankengeldanspruch endet Anfang Dezember.
Ab nächster Woche soll meine Wiedereingliederung beginnen, die ich aber aufgrund einer neuen Diagnos in Frage stelle.
Seit zwei Wochen weiß ich, dass ich an einer Schilddrüsenunterfunktion leide, die bereits seit über einem Jahr besteht. Wie das herausgekommen ist, würde jetzt zuviel Platz in Anspruch nehmen, es waren Versäumnisse einer Klinik, die mir nicht mitteilte, dass bei mir eine erhebliche Unterfunktion besteht, im Gegenteil, man teilte mir mit, alle Werte seien in Ordnung. Möglicherweise habe ich Hashimoto. Das wird in den nächsten Tagen geklärt. Viele meiner sich nicht bessernden Symptome, die auch Depressionen zugeordnet werden, sprechen dafür.
Meine Fragen sind: Wenn ich die Wiedereingliederung nicht antrete, gilt die Dauer des Wiedereingliederungsplan auch als Arbeitsunfähigkeit oder muss der Arzt eine separate Arbeitsunfähigkeit ausstellen?
Würde sich bei der Dauer des Krankengeldbezugs etwas verändern, da es sich ja um eine neue Diagnose handelt?
Liebe Grüße
Hyazintha
ich bin zur Zeit noch Arbeitsunfähigkeit und befinde mich im Krankengeldbezug aufgrund meines Burnouts/Depressionen/HWS. Der Krankengeldanspruch endet Anfang Dezember.
Ab nächster Woche soll meine Wiedereingliederung beginnen, die ich aber aufgrund einer neuen Diagnos in Frage stelle.
Seit zwei Wochen weiß ich, dass ich an einer Schilddrüsenunterfunktion leide, die bereits seit über einem Jahr besteht. Wie das herausgekommen ist, würde jetzt zuviel Platz in Anspruch nehmen, es waren Versäumnisse einer Klinik, die mir nicht mitteilte, dass bei mir eine erhebliche Unterfunktion besteht, im Gegenteil, man teilte mir mit, alle Werte seien in Ordnung. Möglicherweise habe ich Hashimoto. Das wird in den nächsten Tagen geklärt. Viele meiner sich nicht bessernden Symptome, die auch Depressionen zugeordnet werden, sprechen dafür.
Meine Fragen sind: Wenn ich die Wiedereingliederung nicht antrete, gilt die Dauer des Wiedereingliederungsplan auch als Arbeitsunfähigkeit oder muss der Arzt eine separate Arbeitsunfähigkeit ausstellen?
Würde sich bei der Dauer des Krankengeldbezugs etwas verändern, da es sich ja um eine neue Diagnose handelt?
Liebe Grüße
Hyazintha