C
CYDO
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Sammelthema
Servus,
Hätte eine Frage in Hinblick auf die Thematik mit dem ALG1 dem Krankengeld und der Frührente.
Meine Oma ist 61 Jahre Alt und hat ca 20 Jahre Vollzeit gearbeitet und ist dann psychisch erkrankt (Depressionen und Burn Out) und war seit knapp 3 Jahren Krank bzw wegen der selben Krankheit Krank geschrieben. Sie war auch schon in der Reha jedoch ohne Erfolg.
Nun hat ihr die Krankenkasse schriftlich mitgeteilt dass das Krankengeld im Februar 2020 ausläuft, sprich das der Anspruch verfällt und sie sich deswegen beim Arbeitsamt melden soll da sie Anspruch auf ALG 1 habe.
Nebenbei hatte meine Oma noch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt.
Der noch Arbeitgeber hat ihr nun angeboten, warum auch immer, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
1) Nur wann soll sie sich denn jetzt Arbeitslos melden? Es heißt das man dies am besten drei Monate vorher tun soll aber wäre das hier in diesem speziellen Fall denn überhaupt möglich?
Letztendlich ist sie Krank und steht ja immer noch im Beschäftigungsverhältnis?!
Was soll meine Oma denn nun tuen?
2) Anspruch auf Krankengeld hat sie zudem ab Februar ja nicht mehr und wie sieht das mit dem Alg1 aus? Das soll sogar noch geringer als schon das Krankengeld sein.
Sie ist letztendlich ja noch weiterhin Krank bzw Arbeitsunfähig und kann den Forderungen des Arbeitsamtes die es ja anscheinend geben soll nicht nachkommen.
Abgesehen davon würde sie ja sogar wie oben schon geschrieben weniger Arbeitslosengeld bekommen als zuvor Krankengeld.
3) Soll sie eurer Meinung nach jetzt schon einen Antrag auf Frührente stellen denn letztendlich ist es ja ihr Ziel gewesen ?
4) Wo würde sie eigentlich mehr Geld bekommen? In der Frührente wegen Erkrankung oder in der regulären Altersrente?
Es ist wirklich sehr kompliziert hier noch den Überblick zu behalten.
Danke an Alle antworten!
Hätte eine Frage in Hinblick auf die Thematik mit dem ALG1 dem Krankengeld und der Frührente.
Meine Oma ist 61 Jahre Alt und hat ca 20 Jahre Vollzeit gearbeitet und ist dann psychisch erkrankt (Depressionen und Burn Out) und war seit knapp 3 Jahren Krank bzw wegen der selben Krankheit Krank geschrieben. Sie war auch schon in der Reha jedoch ohne Erfolg.
Nun hat ihr die Krankenkasse schriftlich mitgeteilt dass das Krankengeld im Februar 2020 ausläuft, sprich das der Anspruch verfällt und sie sich deswegen beim Arbeitsamt melden soll da sie Anspruch auf ALG 1 habe.
Nebenbei hatte meine Oma noch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt.
Der noch Arbeitgeber hat ihr nun angeboten, warum auch immer, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
1) Nur wann soll sie sich denn jetzt Arbeitslos melden? Es heißt das man dies am besten drei Monate vorher tun soll aber wäre das hier in diesem speziellen Fall denn überhaupt möglich?
Letztendlich ist sie Krank und steht ja immer noch im Beschäftigungsverhältnis?!
Was soll meine Oma denn nun tuen?
2) Anspruch auf Krankengeld hat sie zudem ab Februar ja nicht mehr und wie sieht das mit dem Alg1 aus? Das soll sogar noch geringer als schon das Krankengeld sein.
Sie ist letztendlich ja noch weiterhin Krank bzw Arbeitsunfähig und kann den Forderungen des Arbeitsamtes die es ja anscheinend geben soll nicht nachkommen.
Abgesehen davon würde sie ja sogar wie oben schon geschrieben weniger Arbeitslosengeld bekommen als zuvor Krankengeld.
3) Soll sie eurer Meinung nach jetzt schon einen Antrag auf Frührente stellen denn letztendlich ist es ja ihr Ziel gewesen ?
4) Wo würde sie eigentlich mehr Geld bekommen? In der Frührente wegen Erkrankung oder in der regulären Altersrente?
Es ist wirklich sehr kompliziert hier noch den Überblick zu behalten.
Danke an Alle antworten!
11.11.2019 16:36 • #1