Rentenantrag und ALG Nahtlosigkeitsregelung

D
Hallo an Alle,

ich bin mal wieder fix und fertig und hoffe, dass ihr mir antworten könnt.
Seit 11/2007 bin ich Arbeitsunfähigkeit. Habe letztes Jahr zwei stationäre Aufenthalte hinter mich gebracht und die Diagnosen
schwere rez. depressive episoden und Borderline erhalten. Einen Rentenantrag habe ich auf Rat meiner Ärztin in 11/2008 gestellt.
Gleichzeitig hatte ich eine bewilligte Rehamaßnahme, welche aber im April 2009 wegen Rehaunfähigkeit von der DRV aufgehoben
wurde, da die Rehaklinik meine Aufnahme zur Reha ablehnte. Einen Gutachtertermin bekam ich bislang noch nicht. Im Mai diesen Jahres wurde
ich von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte nun Übergangsgeld vom AA im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Nach mehrmaligen Anrufen bei der DRV wurde mir gesagt, dass die Akte nun beim Arzt liegt.

Nun mußte ich im März 2009 wieder in stationäre Behandlung und wurde nun am Freitag weiter als Arbeitsunfähigkeit entlassen, allerdings
habe ich nun nur als Diagnose rez. depressive Episode schwer bekommen. Die Borderline-Diagnose wurde nicht erwähnt, da laut Therapeutin
die Depression im Vordergrund steht. In meinem Kurzentlassungsbericht steht, dass weiterhin ausgeprägte Antriebsstörungen mit Morgentief, bedrückte Stimmung, nicht schwingend und auflockerbar,
Insuffzienz-und Überforderungserleben und latente Suizidalität vorhanden sei. Die stattgefundene Therapie wird mit mäßigem Erfolg bewertet und dass ich immer noch deutlich vermindert psychosozial belastbar bin bei subdepressiver Stimmung und Antrieb. Und wie gesagt als arbeitsunfähig entlassen.
Die Therapeutin ist der Meinung, dass ich höchstwahrscheinlich eine Rente bekäme, hat es im Bericht aber nicht erwähnt bzw. befürwortet.

Meine Fragen: Muß ich der DRV nun mitteilen, dass ich aus dem Krankenhaus entlassen bin und sollte ich ihnen den Kurzentlassungsbericht zusenden ?

Habe ich nun überhaupt noch eine Chance die Rente zu bekommen bzw. sieht es gut für mich aus, wenn ich weiterhin Arbeitsunfähigkeit entlassen wurde und
bin ?

Muss man das Übergangsgeld zurückzahlen, sollte es zu einer Ablehnung der Rente kommen.

Ich habe sehr große Angst, dass die Rente abgelehnt werden könnte, warte jeden Tag auf Post von der DRV. Vielleicht könnt ihr mir ein wenig mit euren Erfahrungen und Meinungen helfen ?

Mit lieben Grüßen Dena

13.06.2009 14:45 • #1


M
Hallo Dena,
Zitat:
Muß ich der DRV nun mitteilen, dass ich aus dem Krankenhaus entlassen bin und sollte ich ihnen den Kurzentlassungsbericht zusenden ?
Ich würde den Entlassungsbericht in Kopie mit dem Vermerk Deines Akentezeichens zusenden.

Zitat:
Habe ich nun überhaupt noch eine Chance die Rente zu bekommen bzw. sieht es gut für mich aus, wenn ich weiterhin Arbeitsunfähigkeit entlassen wurde und bin ?
Eigentlich ja, aber das kann man nicht immer mit Bestimmtheit sagen.

Zitat:
Ich habe sehr große Angst, dass die Rente abgelehnt werden könnte, warte jeden Tag auf Post von der DRV. Vielleicht könnt ihr mir ein wenig mit euren Erfahrungen und Meinungen helfen ?
Sollte die Rente abgelehnt werden, läßt Du am besten über den VDK den Widerspruch laufen.

Schöne Grüße
mag

13.06.2009 17:07 • #2


A


Hallo dena,

Rentenantrag und ALG Nahtlosigkeitsregelung

x 3#3


E
Hallo Dena!

Ich denke, du bekommst die Rente. Wenn ich deinen Text so lese, sehe ich große Parallelen zu mir. Ich hab vor Kurzem im ersten Anlauf gleich die Rente auf Dauer erhalten. Damit hätte ich niemals gerechnet.

Berichte mal weiter und ich hab ein gutes Gefühl zwecks deine Rente!!!

Gruß
Eini

13.06.2009 20:23 • #3


D
Hallo Eini,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe dir eine PN geschickt.

LG Dena

14.06.2009 15:03 • #4


Albarracin
Experte

15.06.2009 12:15 • #5


D
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für deine Antwort. Ich meinte aber mit dem Übergangsgeld,nicht das Geld was bei einer Reha gezahlt
wird, denn ich war ja nicht zur Reha sondern in einer psychiatrischen Klinik. Ich meinte das Geld, was man bekommt vom AA,
wenn man ausgesteuert wurde, gemäß der Nahtlosigkeitsregelung.

Vielleicht weißt du ja, ob man bei Ablehnung Rente das zurückzahlen muß.

Einen schönen Abend noch sagt Dena

15.06.2009 18:07 • #6


Albarracin
Experte

16.06.2009 17:38 • #7

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