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Krankschreibung und Arbeitslosigkeit

Partychr
Mal sehen ob es hier Experten für mein Thema gibt….

Folgende Situation:
Ich bin aktuell seit einiger Zeit krank geschrieben und beziehe entsprechend Krankengekd von der Krankenkasse.

Nun bin ich während des Krankengeldbezuges Arbeitslos / gekündigt worden.
Ein Anruf beim Arbeitsamt ergab dass ich mich solange ich krank geschrieben bin nicht bei denen melden muss, da ich ja im Krankengeldbezug stehe und die such daher für mich nicht interessieren.

Erst wenn ich wieder Arbeitsfähig wäre müsste ich mich bei denen melden……

Soweit so gut schonmal….
Nun ist es so dass ich wegen einer anderen Krankheit krankgeschrieben werde und die eigentliche große Krankschreibung ausläuft.

Muss ichmich dann vorher beim Arbeitsamt melden, da ja theoretisch eine Lohnfortzahlung greifen würde, die es wegen der Arbeitslosigkeit nicht gibt, oder wird wegen der anderen Erkrankung das Krankengekd einfach weitergezahlt, auch trotz anderer Diagnose ?

Der Hintergrund:
Meine derzeitige Krankschreibung läuft in wenigen Wochen aus.Ich würde aber gerne noch einen kleinen Naseneingriff machen lassen, weswegen ich ebendfalls krank geschrieben werden würde.

Muss ich mich nun vorher bei Auslaufen der 1. Krankschreibung beim Arbeitsamt melden, oder erst nach der anderen Krankschreibung, Sprich läuft das Krankengeld trotzdem weiter, oder nicht ?

19.02.2025 19:33 • #1


HDD
Ich bin da jetzt kein Fachmann, aber Google könnte dir weiterhelfen. Ich fand folgendes, was relevant sein könnte:

https://arbeitsvermittler.de/thema/arbe...losigkeit/
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldun...ichen-arzt (daraus geht hervor, dass die Diagnose irrelevant ist, aber die AUen nahtlos aneinander angrenzen sollten)
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/m...eschrieben

Ich persönlich würde mich wohl erst um die Folge-AU kümmern (und das schon, bevor die 1. Arbeitsunfähigkeit ausläuft), und wenn ich die bekomme, dann würde ich das dem Arbeitsamt melden. Wichtig scheint zu sein, dass die Zeiträume nahtlos aneinander grenzen.

19.02.2025 22:19 • x 1 #2


A


Hallo Partychr,

Krankschreibung und Arbeitslosigkeit

x 3#3


Dys
@Partychr
Folgende Szenarien sind möglich:
1. Du wirst wegen Erkrankung eins weiter ohne Unterbrechung weiter krankgeschrieben und lässt während dieser Zeit deinen Nasen Eingriff machen, dann brauchst Du aber wegen dem Naseneingriff keine Krankschreibung zusätzlich da sich am Krankengeld nichts ändert. Das wäre meine favorisierte Lösung.
2. Du lässt Dich nicht weiter krankschreiben und damit gibts auch kein Krankengeld mehr. Du musst Dich am ersten Tag nach der Krankschreibung aber sofort bei der AfA arbeitslos melden, weil erst damit überhaupt ein Anspruch auf Alg1 entsteht. Also wenn Deine Krankmeldung bis einschließlich 1.3. geht, musst Du am 2.3. bei der AfA auf der Matte stehen. Am 3.3. könntest Du aber schon Deinen Eingriff machen lassen. Wärst Du dadurch über 6 Wochen krankgeschrieben würde es wieder Krankengeld geben, aber das wäre nicht höher als das ALG1.

20.02.2025 01:10 • #3


ZeroOne
@Partychr ,

ich sehe das wie @Dys .

Wenn du wegen einer neuen Diagnose krankgeschrieben wirst - selbst, wenn es nahtlos zur letzten Krankschreibung erfolgt - erhältst du nicht mehr das bisherige Krankengeld, welches sich an deinem letzten Gehalt orientiert.

Entscheidend ist, dass du am Tag der Entstehung des Krankengeldanspruchs versicherungspflichtig beschäftigt warst. Beim letzten Mal war das der Fall, bei deiner Nase trifft das nicht mehr zu.

21.02.2025 11:50 • #4

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