Nikita
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Guten Tag zusammen,
ich bin an Burn Out erkrankt und war dieses Kalenderjahr drei Wochen krank -Arbeitgeber zahlte über Lohnfortzahlung. Ich gehe ab 11.12.2023 auf eine medizinische Rhea (fünf Wochen) und werde teilweise Übergangsgeld von der DRV erhalten. Ich möchte nach der Rhea ins Krankengeld fallen und nicht mehr zu meinem bisherigen Arbeitsgeber zurückkehren.
Am 15.01.2024 werde ich aus der Rhea entlassen, sollte keine Verlängerung möglich sein.
Muss dann die Krankschreibung auf den 15.01.2024 datiert sein vom Hausarzt?
Kann mir jemand ein Beispiel zur genauen Datierung der Krankmeldungen geben, hinsichtlich Nahtlosigkeit bzgl. Krankengeld?
ich bin an Burn Out erkrankt und war dieses Kalenderjahr drei Wochen krank -Arbeitgeber zahlte über Lohnfortzahlung. Ich gehe ab 11.12.2023 auf eine medizinische Rhea (fünf Wochen) und werde teilweise Übergangsgeld von der DRV erhalten. Ich möchte nach der Rhea ins Krankengeld fallen und nicht mehr zu meinem bisherigen Arbeitsgeber zurückkehren.
Am 15.01.2024 werde ich aus der Rhea entlassen, sollte keine Verlängerung möglich sein.
Muss dann die Krankschreibung auf den 15.01.2024 datiert sein vom Hausarzt?
Kann mir jemand ein Beispiel zur genauen Datierung der Krankmeldungen geben, hinsichtlich Nahtlosigkeit bzgl. Krankengeld?