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Juni
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Hallo ihr Lieben,
ich beziehe noch bis zum 25.05.11 Alg 1 nach § 125 SGB III, das sind also nur noch 2 Tage. Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist noch nicht entschieden (allerdings von Gutachterin befürwortet). Der Berater der DRV hat mir gesagt, dass ich Überbrückungsgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen kann. Ich weiß nicht, ob ich Anspruch auf diese Leistung hätte, ich würde sicher ein halbes Jahr mit meinen Reserven hinkommen, aber es geht mir vor allem auch um Vericherungsschutz bei der Krankenkasse etc. Wo soll ich mich am Mi melden, damit ich keine Fristen verpasse? Wer kann mir weiterhelfen? Vielen, vielen Dank und Grüße von Juni
ich beziehe noch bis zum 25.05.11 Alg 1 nach § 125 SGB III, das sind also nur noch 2 Tage. Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist noch nicht entschieden (allerdings von Gutachterin befürwortet). Der Berater der DRV hat mir gesagt, dass ich Überbrückungsgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen kann. Ich weiß nicht, ob ich Anspruch auf diese Leistung hätte, ich würde sicher ein halbes Jahr mit meinen Reserven hinkommen, aber es geht mir vor allem auch um Vericherungsschutz bei der Krankenkasse etc. Wo soll ich mich am Mi melden, damit ich keine Fristen verpasse? Wer kann mir weiterhelfen? Vielen, vielen Dank und Grüße von Juni