Heikejessi
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nachdem ich durch Widerspruch durch den VdK eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten habe, möchte ich mich jetzt auch mit dem Opferentschädigungsgesetz auseinander setzen.
Als ich damals beim VdK war, um den Widerspruch zu begründen, sagte mir die Sachbearbeiterin/Rechtsanwältin, dass ich u. U. Anspruch auf Opferentschädigungsrente hätte. Daran habe ich noch nie gedacht, weil der psychische Mißbrauch nicht durch einen Außenstehenden, sondern durch eine engen Verwandten, der mittlerweile verstorben ist, stattgefunden hat.
Dies tut nichts zur Sache, meinte die Anwältin, auch deswegen hätte ich Anspruch darauf.
Ich konnte lange Zeit nicht über den Mißbrauch reden, auch heute noch unter sehr schwierigen Bedingungen und weiß auch nicht, ob ich einem Verhör oder Anhörung gewachsen bin.
Habe ich irgendeine Möglichkeit, über das Opferentschädigungsgesetz eine Rente zu bekommen und wenn ja, was muß ich als erstes tun. Sorge macht mir am meisten, die mögliche Befragung. Wie wird das gehandhabt? Hat irgendjemand Erfahrungen hier?
Ich danke für die Antworten
LG Heike