
Albarracin
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Experte
Hallo Marah,
Das ist ein äußerst fataler Rat, da Du dann die Reha überhaupt gefährdest. Man kann zwar sowohl gegen Reha-verweigerung als auch gegen Reha-Inhalte (Klinik, stationär/ambulant etc.) Widerspruch einlegen, nicht aber gegen den Termin. Dieser kann nur in begründeten Fällen verlegt werden. deshalb rate ich Dir nochmal, Kontakt mit der zuständigen Reha-Servicestelle aufzunehmen. Dort sitzen Experten - bei Deiner VDK-Beratungsstelle offensichtlich nicht.
Eine Krankenkasse darf NIE eine Schweigepflichtsentbindungen verlangen. Das darf nur der MDK zur Erfüllung seiner Aufgaben. Der MDK darf die Unterlagen auch nicht an die Krankenkasse's weitergeben. Das ist alles längst rechtlich geklärt
Die Kassen wissen das auch eigentlich ganz genau, aber einige MA versuchen es immer wieder mal. Normalerweise hat der Spuk ein Ende, wenn man auf die Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten von 2005 verweist
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publ ... cationFile
(Nr. 13.1.2, S. 130/131
und ansonsten mit Beschwerden droht.
Zitat:VDK meint ich soll gegen den Bescheid der genehmigten Reha Widerspruch einlegen.
Das ist ein äußerst fataler Rat, da Du dann die Reha überhaupt gefährdest. Man kann zwar sowohl gegen Reha-verweigerung als auch gegen Reha-Inhalte (Klinik, stationär/ambulant etc.) Widerspruch einlegen, nicht aber gegen den Termin. Dieser kann nur in begründeten Fällen verlegt werden. deshalb rate ich Dir nochmal, Kontakt mit der zuständigen Reha-Servicestelle aufzunehmen. Dort sitzen Experten - bei Deiner VDK-Beratungsstelle offensichtlich nicht.
Zitat:Ich habe noch eine Frage, die Krankenkasse möchte eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben haben - soll ich das machen? Sie wollen den Reha Abschlussbericht und die Arztberichte anfordern.
Eine Krankenkasse darf NIE eine Schweigepflichtsentbindungen verlangen. Das darf nur der MDK zur Erfüllung seiner Aufgaben. Der MDK darf die Unterlagen auch nicht an die Krankenkasse's weitergeben. Das ist alles längst rechtlich geklärt
Die Kassen wissen das auch eigentlich ganz genau, aber einige MA versuchen es immer wieder mal. Normalerweise hat der Spuk ein Ende, wenn man auf die Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten von 2005 verweist
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publ ... cationFile
(Nr. 13.1.2, S. 130/131
und ansonsten mit Beschwerden droht.
03.12.2010 18:17 • #16