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Eini95
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Hallo!
Ich habe mal eine Frage:
Der Rentenbescheid ist gekommen und die Rente für 3 Jahre befristet.
Nun habe ich das Gutachten angefordert und darin steht, Leistungsvermögen ist dauerhaft aufgehoben und eine Besserung ist unwahrscheinlich.
Die Rentenkasse hat den Bescheid befristet, mit der Begründung, dass es nach der Untersuchung möglich ist, die volle Erwerbsminderung wieder herzustellen.
Dies steht aber im Widerspruch zum Gutachten.
Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs ist abgelaufen.
Kann ich mich im Nachhinein noch auf dieses Gutachten berufen, welches ich jetzt nach vielem Drängeln bekommen habe?
Würd mich über Antworten sehr freuen.
LG von Eini
Ich habe mal eine Frage:
Der Rentenbescheid ist gekommen und die Rente für 3 Jahre befristet.
Nun habe ich das Gutachten angefordert und darin steht, Leistungsvermögen ist dauerhaft aufgehoben und eine Besserung ist unwahrscheinlich.
Die Rentenkasse hat den Bescheid befristet, mit der Begründung, dass es nach der Untersuchung möglich ist, die volle Erwerbsminderung wieder herzustellen.
Dies steht aber im Widerspruch zum Gutachten.
Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs ist abgelaufen.
Kann ich mich im Nachhinein noch auf dieses Gutachten berufen, welches ich jetzt nach vielem Drängeln bekommen habe?
Würd mich über Antworten sehr freuen.
LG von Eini