Experte
Oh ja,
der Thread ist etwas unübersichtlich geworden, sorry.
@Sifu:
Auch während des ruhenden Arbeitsverhältnisses ist regelmäßig zum 01.01. Urlaubsanspruch entstanden, der aber auch wieder verfallen konnte.
Alle Ansprüche bis einschließlich 2020 sind komplett verfallen. Aus 2021 stehen Dir noch 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub zu, 10 Tage übergesetzlicher Urlaub sind am 31.03. verfallen.
Wenn tatsächlich die unbefristete Rente erst
nach dem 30.06. bewilligt wurde, steht Dir auch für 2022 noch der komplette gesetzliche Jahresurlaub von 20 Tagen zu. Ob der übergesetzliche Urlaub gezwölftelt wird oder gar aufgezehrt wird, hängt davon ab, ob Du dazu eine arbeitsvertragliche Regelung hast oder Du einem Tarifvertrag unterliegst, der derartige Zwöftelungsregelungen bzw. eine Aufzehrung beinhaltet. Gibt es eine derartige Regelung bei Dir nicht, dann stehen Dir auch noch diese 10 Tage zu, denn der übergesetzliche Urlaub darf nur bei ausdrücklicher Regelung gezwölftelt bzw. aufgezehrt werden.
Gem § 7 BUrlG muß der ausstehende Urlaub jetzt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vergütet werden - und zwar zum aktuellen Zeitwert.
Hast Du noch Stundenguthaben, dürfen diese weder verfallen noch aufgezehrt werden.
14.07.2022 20:45 •
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