Luzie
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ich habe nach 2 Jahren Hick Hack und Gang zum Sozialgericht ein Vergleichsangebot bekommen, das ich bis 30.4.2013 die EU Rente bekomme.
Hier mal der Wortlaut, vom Schreiben des Sozialgerichtes,
und dann stelle ich die Frage,
......Die Beklagte erkennt die volle Erwerbsminderungauf Zeit i.S. des §43 SGB VI in Verbindung mit § 102 SGBVI seit dem 29.01.2012 ( Datum der stationären Aufnahme) bis 30.04.2013an und zahlt Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom 01.08.2012 bis 30.04.2013 unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Klägerin....
Ich war in dem Glauben, das ich eine Nachzahlung ab 29.1.2012 bekomme, und habe heute mit der Rentenversicherung telefoniert, und die Dame sagte, nein eine Nachzahlung bekäme ich nicht, , die erste Rentenzahlung käme am 31.08, weil die Rente im Nachhinein gezahlt wird.
Ich bekomme ALG2, wegen dem laufenden Rentenverfahren.
Das aber wohl auch nur bis zum 1.7. 2012, und stehe dann 8 Wochen mit 374 Euro da, ist das richtig, ich weiß nicht mehr ein noch aus, kann eine Wohnung bekommen, in der ich schon jetzt renovieren kann nach und nach, ( Wohnung brauche ich, weil ich mich im Januar von meinem Mann getrennt habe. Das Sozialamt sagt aber ist nicht angemessen, weil 80 Euro zu teuer, und die Summe könnte ich vom ALG2 ja dann zahlen.)
Ich weiß nicht mehr ein noch aus...
Lg Luzie