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Rentenversicherung, Selbstständigkeit und Arbeitsgeber

Mas83
Hallo liebe Mitglieder,

Ich habe eine Frage bezüglich Selbstständigkeit. Zu meiner Situation:

- Ich bin schon lange krankgeschrieben wegen Depressionen
- Ich habe ein laufenden Vertrag bei meinem Arbeitgeber. Beim den amtlichen gesundheitliche Untersuchung stellten sie fest, dass ich nicht bald wieder arbeiten kann. Mein Vertrag wird auf ruhend gestellt sobald ich Erwerbsminderungsrente bekomme werde
- Ich bin bei der Krankenkasse ausgesteuert
- Ich habe ein laufenden Berufsunfähigkeitsversicherung
- Die Rentenversicherung prüft schon ein halbes Jahr ob ich Erwerbsminderungsrente bekommen soll
- Mein Psychiater befürwortet Rente ohne Reha wegen nicht vorhandende Rehafähigkeit (Ich habe noch eine andere Krankheit, und deswegen kann ich keine Antidepressiva nehmen)
- Momentan ist deswegen noch das Arbeitsamt für mich zuständig
-Erwerbsminderungsrente noch immer im Prüfungsstand

Jetzt meine Frage: Ich habe gerade das Okay von Finanzamt zum Selbstständigkeit bekommen.

Darf ich dies jetzt überhaupt?
Muss ich dies mein Arbeitgeber/ Rentenversicherung / Arbeitsamt melden?
Soll ich abwarten bis der Rentenantrag durch ist?

Die Idee ist, dass ich vielleicht mal ein paar Stunde pro Woche beruflich was machen konnte, und so ohne irgendeine Druck, meine Belastbarkeit versuche zu erhöhen.

Über jegliche Rat würde ich mich sehr freuen!

Danke.

LG
Mas

29.05.2021 11:18 • #1


T
In die Selbständigkeit starten bei gleichzeitigem Rentenantrag wg. Erwerbsminderung halte ich für gewagt. Das macht deinen Antrag eher unglaubwürdig, würde ich sagen. Denn Selbständige haben es selten leichter als Arbeitnehmer.
Die Frage ist vor allem, was du machen möchtest, und was dir wichtiger ist, Rente oder Selbständigkeit.
Ich kenne leider keine Selbständigkeit, wo man nur ein paar Stunden pro Woche arbeiten muss.
Ich würde auf jeden Fall den Termin beim Gutachter abwarten, falls der nicht schon war, und ggf. abwarten, bis der Rentenantrag durch ist.

good luck
Träumer59

29.05.2021 16:29 • x 1 #2


A


Hallo Mas83,

Rentenversicherung, Selbstständigkeit und Arbeitsgeber

x 3#3


Mas83
Danke für deine Antwort. Es geht eher darum, neben eventuelle Erwerbsminderungsrente ein paar Stunden nebenbei zu arbeiten. Also, es wäre eher nebenberuflich selbstständig (weniger als ein paar Stunden in der Woche), nicht hauptberuflich. Wirklich so zu arbeiten, dass ich keine Rente beanspruchen müsste, schaffe ich gar nicht. Es wäre eher ein Versuch, meine Belastbarkeitsgrense zu erhöhen.

Ich habe halt auch Angst dafür, dass es unglaubwürdig rüber kommt (obwohl ich natürlich viel lieber gesund wäre und wirklich arbeiten gehen könnte), und weiß nicht so gut was meine Rechten und Pflichten sind.

29.05.2021 17:45 • #3


T
Diese Angst, dass es unglaubwürdig rüberkommt hätte ich auch.
Auf jeden Fall wärst du verpflichtet, der Rentenversicherung deine selbständige Tätigkeit zu melden, falls du Erwerbsminderungsrente beziehst. Auch wenn dein Antrag genehmigt wurde, kann er später auch wieder widerrufen werden.

Hast du denn noch lange bis zur richtigen Rente? Da hättest du dann auf jeden Fall weniger Probleme zu erwarten.

Welchen Einfluß deine Selbständigkeit haben wird, das kann dir wohl niemand vorhersagen. Vielleicht wäre es am besten, wenn du dich deswegen an einen Rentenberater wendest, der sich auf Erwerbsminderungsrente spezialisiert hat.

29.05.2021 18:42 • #4


E
Ganz klar Finger weg von sowas , das geht nach hinten los

29.05.2021 20:12 • #5


Albarracin
Experte

29.05.2021 20:36 • x 1 #6


T

29.05.2021 21:37 • #7


E
Auf der einen Seite Rente beantragen , um dann doch weiter zu arbeiten , ich weiß ja nicht

29.05.2021 21:40 • #8


Mas83
@Träumer59

Danke! Ich werde das vielleicht machen und auf jeden Fall zusätzlich mit meinem Psychiater reden.

Und nein... Ich habe noch circa 30 Jahre bis zur Renteeintritt...

29.05.2021 22:29 • #9


Mas83
Zitat von Excellent66:
Auf der einen Seite Rente beantragen , um dann doch weiter zu arbeiten , ich weiß ja nicht

Danke für deine Sorgen. Weiter arbeiten ist es ja nicht, da ich schon 2 Jahre krank zu Hause bin.

Ich weiß, dass man neben der Rente noch bis zu 15 Stunden arbeiten gehen dürfte, aber auch das werde ich nie schaffen.
Wenn überhaupt, mal 3 Stunden die Woche oder so...

29.05.2021 22:31 • x 1 #10


Mas83
Zitat von Albarracin:
Hallo, grundsätzlich interessieren sich weder Krankenkasse, Arbeitsagentur noch Rentenversicherung für eine selbstständige Tätigkeit, wenn diese ...

Genau, meine Infos waren auch, dass bis zu 3 Stunden täglich arbeiten kein Problem wäre. (Was bei mir eher auf 3 Stunden wöchentlich zu erwarten wäre. )

Ich war mir aber nicht sicher wie es aussieht mit der Nahtlosreglung und ein laufenden Vertrag. Du sagst aber, dass sei kein Problem? Kennst du dich da gut aus?

Auf jeden Fall vielen Dank für deine Antwort!

29.05.2021 22:35 • #11


Albarracin
Experte

30.05.2021 15:33 • #12


A


Hallo Mas83,

x 4#13


Mas83
@Albarracin Aaah dass wusste ich nicht, Entschuldigung dafür!
Das ist also super, danke schön!

30.05.2021 17:47 • #13

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