BlueAngel
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ich erwäge meinen kompletten Urlaub aus 2009 zu nehmen. Das wären 30 Arbeitstage. Mein Arbeitgeber würde mir diesen Urlaub auch jederzeit genehmigen (hat meine Anwältin in Erfahrung gebracht und das habe ich auch schriftlich).
Während der Urlaubszeit hätte ich wieder Anspruch auf Gehalt und die Urlaubszeit würde ich natürlich auch meiner Krankenkasse melden.
Frage: Ruht während den 30 Tagen Urlaub die Frist zum Krankengeldbezug? Oder laufen die 78 Wochen weiter?
Ich wollte erstmal hier die Frage stellen, bevor ich an meine Krankenkasse trete.
Vielen Dank vorab für Antworten!