Urlaub während KG-Bezug? Vor Erkrankung gebucht.

A
Hallo Zusammen,

ich bin seit dem 29.01 wegen BO/Depressionen Arbeitsunfähigkeit. Ich stehe bei meiner Thera auf der Warteliste...somit kann ich nicht abschätzen wie lange ich Arbeitsunfähigkeit sein werde, ich habe ja noch keine Behandlung anfangen können.
Ich habe vor meiner Arbeitsunfähigkeit 3 Wochen Italien gebucht (mein Mann und ich fahren dort jedes Jahr hin) und nun ist die Frage was ich machen soll...
Wenn ich dann (Ende August) noch Arbeitsunfähigkeit sein sollte muss ich mir eine Bestätigung von meinem behandelnden Arzt holen der diesen Urlaub befürwortet und muss ihn bei meiner Krankenkasse beantragen, das habe ich herausgefunden. Üblicherweise sagt die Krankenkasse dann das man fahren kann aber für den Zeitraum kein KG bekommt. Meine Frage dabei: bin ich noch krankenversichert wenn mein KG ruht??? Ruht nur das KG oder alle Leistungen der Krankenkasse? Bekomme ich dann ohne weiteres wieder KG wenn ich wieder da bin?

Was wäre wenn ich zu diesem Zeitpunkt in der Wiedereingliederung bin? Da hat man ja keinen Urlaubsanspruch...mein AG hat den Urlaub allerdings schon genehmigt. Zählt das auch während der Wiedereingliederung? (habe den Urlaub ja gebucht weil er vom AG genehmigt wurde).

Und wenn ich bis dahin wieder ganz normal arebiten sollte habe ich doch Anspruch auf meinen genehmigten Urlaub auch wenn ich länger Arbeitsunfähigkeit war oder?

Ich möchte das Thema so früh wie möglich klären und bin für jede Antwort dankbar

Viele liebe Grüße, Aslan

03.04.2015 11:07 • #1


Albarracin
Experte

17.04.2015 11:26 • #2


A


Hallo Aslan,

Urlaub während KG-Bezug? Vor Erkrankung gebucht.

x 3#3


A
Dankeschön! Soll ich den Urlaub jetzt schon beantragen (für Ende August)? Ich weiß ja noch garnicht ob ich dann noch Arbeitsunfähigkeit bin...oder wann am besten?

VG Aslan

18.04.2015 16:16 • #3


Albarracin
Experte

18.04.2015 20:02 • #4


A
Vielen Dank!

20.04.2015 09:49 • #5


A
Hallo Albarracin,

die Krankenkasse hat meinem Auslandsaufenthalt nicht zugestimmt obwohl alle drei behandelnden Ärzte (HA,Psychiater und Thera) den Urlaub befürworten...die Krankenkasse hat nicht einmal einen Grund genannt...unglaublich. Ich werde Widerspruch einlegen da die Krankenkasse nicht einfach nach Belieben entscheiden kann, vor allem nicht ohne die Angabe von Gründen. Ein abschlägiger Bescheid ist einfach nicht nachvollziehbar wenn alle behandelnden Ärzte den Urlaub befürworten.
Vielleicht hast du ja noch einen Tipp für mich falls die Krankenkasse erneut ablehnt?

Vielen Dank und viele liebe Grüße,

Aslan

29.06.2015 15:46 • #6


Albarracin
Experte

29.06.2015 16:37 • #7

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