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Aslan
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Hallo Zusammen,
ich bin seit dem 29.01 wegen BO/Depressionen Arbeitsunfähigkeit. Ich stehe bei meiner Thera auf der Warteliste...somit kann ich nicht abschätzen wie lange ich Arbeitsunfähigkeit sein werde, ich habe ja noch keine Behandlung anfangen können.
Ich habe vor meiner Arbeitsunfähigkeit 3 Wochen Italien gebucht (mein Mann und ich fahren dort jedes Jahr hin) und nun ist die Frage was ich machen soll...
Wenn ich dann (Ende August) noch Arbeitsunfähigkeit sein sollte muss ich mir eine Bestätigung von meinem behandelnden Arzt holen der diesen Urlaub befürwortet und muss ihn bei meiner Krankenkasse beantragen, das habe ich herausgefunden. Üblicherweise sagt die Krankenkasse dann das man fahren kann aber für den Zeitraum kein KG bekommt. Meine Frage dabei: bin ich noch krankenversichert wenn mein KG ruht??? Ruht nur das KG oder alle Leistungen der Krankenkasse? Bekomme ich dann ohne weiteres wieder KG wenn ich wieder da bin?
Was wäre wenn ich zu diesem Zeitpunkt in der Wiedereingliederung bin? Da hat man ja keinen Urlaubsanspruch...mein AG hat den Urlaub allerdings schon genehmigt. Zählt das auch während der Wiedereingliederung? (habe den Urlaub ja gebucht weil er vom AG genehmigt wurde).
Und wenn ich bis dahin wieder ganz normal arebiten sollte habe ich doch Anspruch auf meinen genehmigten Urlaub auch wenn ich länger Arbeitsunfähigkeit war oder?
Ich möchte das Thema so früh wie möglich klären und bin für jede Antwort dankbar
Viele liebe Grüße, Aslan
ich bin seit dem 29.01 wegen BO/Depressionen Arbeitsunfähigkeit. Ich stehe bei meiner Thera auf der Warteliste...somit kann ich nicht abschätzen wie lange ich Arbeitsunfähigkeit sein werde, ich habe ja noch keine Behandlung anfangen können.
Ich habe vor meiner Arbeitsunfähigkeit 3 Wochen Italien gebucht (mein Mann und ich fahren dort jedes Jahr hin) und nun ist die Frage was ich machen soll...
Wenn ich dann (Ende August) noch Arbeitsunfähigkeit sein sollte muss ich mir eine Bestätigung von meinem behandelnden Arzt holen der diesen Urlaub befürwortet und muss ihn bei meiner Krankenkasse beantragen, das habe ich herausgefunden. Üblicherweise sagt die Krankenkasse dann das man fahren kann aber für den Zeitraum kein KG bekommt. Meine Frage dabei: bin ich noch krankenversichert wenn mein KG ruht??? Ruht nur das KG oder alle Leistungen der Krankenkasse? Bekomme ich dann ohne weiteres wieder KG wenn ich wieder da bin?
Was wäre wenn ich zu diesem Zeitpunkt in der Wiedereingliederung bin? Da hat man ja keinen Urlaubsanspruch...mein AG hat den Urlaub allerdings schon genehmigt. Zählt das auch während der Wiedereingliederung? (habe den Urlaub ja gebucht weil er vom AG genehmigt wurde).
Und wenn ich bis dahin wieder ganz normal arebiten sollte habe ich doch Anspruch auf meinen genehmigten Urlaub auch wenn ich länger Arbeitsunfähigkeit war oder?
Ich möchte das Thema so früh wie möglich klären und bin für jede Antwort dankbar
Viele liebe Grüße, Aslan