Meryem
- 27
- 3
Hallo allerseits,
ich war vor längerer Zeit viel hier im Forum und vor allem Wolfgangs Tipps haben mir sehr weitergeholfen. Jetzt hab ich eine aktuelle Frage.
Erstmal die Situation:
2007 war ich schwer depressiv, samt Akutbehandlungen. Ich habe dann einen Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt, der abgelehnt wurde. Als es mir zum Jahresende besser ging, habe ich mich nach einem weniger belastenden Arbeitsplatz umgeschaut und auch was gefunden (Umzug von Bremen nach München). Ich habe dann einen Antrag auf BU-Rente gestellt, da ich Jahrgang 60 bin und grundsätzlich noch Anspruch hätte. Ich habe ja den Beruf gewechselt, also in der Krankenpflege bin ich nicht mehr tätig.
Nach Widerspruch wurde mir die Erwerbsminderungsrente gewährt, was ja nun mehr war als beantragt, aber gut, darüber beschwert man sich wohl kaum. D.h. ich konnte meine Arbeitszeit reduzieren und habe jetzt einen Vertrag über 60%. Die Rente war ab September genehmigt, bis August 2010, ich konnte sie aber erst ab Jan. 2009 in Anspruch nehmen, da meine Abteilung keinen Teilzeitarbeitsplatz bieten konnte und ich somit den Arbeitsbereich wechseln musste. Bis ca. März/April schien auch alles gut zu gehen, dann bekam ich erst einen sechs Wochen dauernden Infekt und bald war klar, dass ich wieder depressiv abrutschte (die Medikation hat auch eine Rolle gespielt). Ich war dann fast durchgehend krank, bis auf zwei kurze Versuche zu arbeiten, die aber nach wenigen Tagen gescheitert sind. Hab dann einen Reha-Antrag gestellt, der wurde auch genehmigt und nun bin ich in der 6. Reha-Woche und bleibe noch bis zum 26.11.
Da ich zwar hier viel über mich erfahren habe, aber weiterhin total kaputt bin, soll und will ichim Anschluss in eine Tagesklinik, das ist in Vorbereitung. Jetzt wird ja die sozialmedizinische Beurteilung erstellt und die soll wohl folgendermaßen aussehen: Arbeitsunfähigkeit bis nach der Tagesklinik, momentan an meiner derzeitigen Stelle unter 3 Stunden einsatzfähig, auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt 3-6 Stunden.
Und dazu hab ich Fragen:
Was bedeutet das genau mit dem Allgemeinen Arbeitsmarkt? Heißt das, ich müsste jede Tätigkeit annehmen, falls ich meinen Job jetzt verliere? Aber doch wohl kaum in Pflegeberufen, die ja nun mit auslösend waren? Und ansonsten egal in welchem Bereich? Die hiesige Sozialarbeiterin hat mir in diesem Zusammenhang noch irgendwas von Vertrauensschutz erzählt, dass ich ehrlich gesagt nicht verstanden habe (ich hätte den, weil ich vor 1961 geboren bin)
Kann es sein, dass die DRV diese Beurteilung jetzt sofort in einen Rentenantrag auf EU umwandelt?
Na, das ist erstmal was am meisten drängt. Zum erneuten Versuch von beruflicher Reha, bzw. ob der Arbeitgeber bezuschusst werden könnte, wenn er mich doch auf den alten Arbeitsplatz versetzt, frage ich dann nochmal, wenn sich abzeichnet ob ich überhaupt wieder arbeitsfähig werde in der TK.
Ich bedanke mich schon mal, liebe Grüße, Meryem
ich war vor längerer Zeit viel hier im Forum und vor allem Wolfgangs Tipps haben mir sehr weitergeholfen. Jetzt hab ich eine aktuelle Frage.
Erstmal die Situation:
2007 war ich schwer depressiv, samt Akutbehandlungen. Ich habe dann einen Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt, der abgelehnt wurde. Als es mir zum Jahresende besser ging, habe ich mich nach einem weniger belastenden Arbeitsplatz umgeschaut und auch was gefunden (Umzug von Bremen nach München). Ich habe dann einen Antrag auf BU-Rente gestellt, da ich Jahrgang 60 bin und grundsätzlich noch Anspruch hätte. Ich habe ja den Beruf gewechselt, also in der Krankenpflege bin ich nicht mehr tätig.
Nach Widerspruch wurde mir die Erwerbsminderungsrente gewährt, was ja nun mehr war als beantragt, aber gut, darüber beschwert man sich wohl kaum. D.h. ich konnte meine Arbeitszeit reduzieren und habe jetzt einen Vertrag über 60%. Die Rente war ab September genehmigt, bis August 2010, ich konnte sie aber erst ab Jan. 2009 in Anspruch nehmen, da meine Abteilung keinen Teilzeitarbeitsplatz bieten konnte und ich somit den Arbeitsbereich wechseln musste. Bis ca. März/April schien auch alles gut zu gehen, dann bekam ich erst einen sechs Wochen dauernden Infekt und bald war klar, dass ich wieder depressiv abrutschte (die Medikation hat auch eine Rolle gespielt). Ich war dann fast durchgehend krank, bis auf zwei kurze Versuche zu arbeiten, die aber nach wenigen Tagen gescheitert sind. Hab dann einen Reha-Antrag gestellt, der wurde auch genehmigt und nun bin ich in der 6. Reha-Woche und bleibe noch bis zum 26.11.
Da ich zwar hier viel über mich erfahren habe, aber weiterhin total kaputt bin, soll und will ichim Anschluss in eine Tagesklinik, das ist in Vorbereitung. Jetzt wird ja die sozialmedizinische Beurteilung erstellt und die soll wohl folgendermaßen aussehen: Arbeitsunfähigkeit bis nach der Tagesklinik, momentan an meiner derzeitigen Stelle unter 3 Stunden einsatzfähig, auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt 3-6 Stunden.
Und dazu hab ich Fragen:
Was bedeutet das genau mit dem Allgemeinen Arbeitsmarkt? Heißt das, ich müsste jede Tätigkeit annehmen, falls ich meinen Job jetzt verliere? Aber doch wohl kaum in Pflegeberufen, die ja nun mit auslösend waren? Und ansonsten egal in welchem Bereich? Die hiesige Sozialarbeiterin hat mir in diesem Zusammenhang noch irgendwas von Vertrauensschutz erzählt, dass ich ehrlich gesagt nicht verstanden habe (ich hätte den, weil ich vor 1961 geboren bin)
Kann es sein, dass die DRV diese Beurteilung jetzt sofort in einen Rentenantrag auf EU umwandelt?
Na, das ist erstmal was am meisten drängt. Zum erneuten Versuch von beruflicher Reha, bzw. ob der Arbeitgeber bezuschusst werden könnte, wenn er mich doch auf den alten Arbeitsplatz versetzt, frage ich dann nochmal, wenn sich abzeichnet ob ich überhaupt wieder arbeitsfähig werde in der TK.
Ich bedanke mich schon mal, liebe Grüße, Meryem