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Stationärer Aufenthalt - Beihil Niedersachsen

Mariella2000
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

Ich leide seit über einem Jahr an einer Depression und alle bisherigen Versuche sind fehlgeschlagen (Wiedereingliederung, Gesprächstherapie und die Medikamente helfen auch nicht wirklich).

Jetzt haben mir mein Arzt und der Amtsarzt zu einer stationären Therapie geraten.
Da ich Beamtin in Niedersachsen bin, bin ich zu 50% privat versichert und zu 50% Beihilfeberechtigt.

Nun habe ich allen Mut zusammen genommen und bei einer möglichen Klinik angerufen. Die Dame rechnete mir dann vor, dass die Beihilfe in Niedersachsen nur Rund 1/4 der Kosten übernimmt und mit 15 Euro Einzelzimmerzuschlag (was ich ok finde) müsste ich dann 150 Euro pro Tag selber zahlen! Das wären bei ca. 30 Tagen 4500 Euro.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht leisten.

Irgendwie kann mir niemand weiterhelfen. Weder Arzt, Therapeutin noch Beihilfe.

Was mache ich denn nun? Die Therapie wäre so wichtig für mich. Könnte nur heulen

Hat jemand einen Rat für mich?

Vielen Dank und viele Grüße
Mariella

02.01.2022 02:06 • #1


Jana7
Hallo,

ich habe nur kurz recherchiert.
Ich weiß nicht, ob das weiterhilft.
Aber es klingt doch so, als gäbe es da Grenzen beim Eigenanteil. Und auch Härtefall Regeln.
Wenn man scrollt, so in der Mitte des Artikels - das könnte der interessante Abschnitt sein.

http://www.die-beihilfe.de/vorschriften...dersachsen

Ganz sicher findet man Beratungsstellen im Internet. Zu sehr möchte ich mich damit nicht beschäftigen. Eventuell hast Du wirklich schon alle notwendigen Infos erhalten, gefunden. Ich denke, mehr Infos findet man im Internet vllt. auch nicht.
Aber eben sicherlich Beratungsstellen... Die findest Du mühelos selbst und müsstest dort selbst anrufen.

Gleichzeitig würde ich versuchen, mich nicht so sehr zu glauben, nur ein vollstationärer Aufenthalt könne helfen.
Es gibt sicherlich finanzierbare Alternativen. Ganz sicher...
Nur weil ein Amtsarzt das anrät, muss es nicht richtig bzw. erforderlich sein.
Es wäre besser, wenn Du Dich darauf nicht so sehr festlegen würdest.

Generell stimmt natürlich - die Versorgung von Menschen mit seelischen Problemen ist unzureichend.

Ich hoffe natürlich trotzdem, dass es Dir gelingt, die gewünschte Behandlungsform zu erhalten.

02.01.2022 13:34 • #2


A


Hallo Mariella2000,

Stationärer Aufenthalt - Beihil Niedersachsen

x 3#3


T
Hallo, hast du mal an eine Tagesklinik gedacht, dort bist du den ganzen Tag, aber Abends zuhause, so hab ich es gemacht. Dass ist dann nicht vollstationär und ich hatte zb auch keinen Eigenanteil. Wohn in Hessen und war in Reihlandpfalz in einer Tagesklinik.

02.01.2022 13:58 • #3


Mariella2000
Hallo, vielen Dank für eure Antworten.
Eine Tagesklinik kommt leider nicht in Frage, weil meine Schwierigkeiten durch Zuhause kommen. Ich müsste raus hier.
Ich habe es nun schon 9 Monate zuhause versucht, aber es klappt einfach nicht.
Ich versuche morgen irgendwo anzurufen.
Das Problem ist, dass es mir teilweise so schlecht geht, dass ich nicht anrufen kann
Ich hoffe, morgen ist ein guter Tag.
Wenn ich etwas rausbekomme schreibe ich nochmal.
Vielleicht hat ja jemand ähnliches erlebt?

02.01.2022 18:11 • x 1 #4


sundancere20j
Hi.

Also ich würde mal interpretieren und behaupten, dass Dein Dienstherr ein Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit gegen Dich in die Wege geleitet hat. Deswegen warst Du auch beim Amtsarzt vorstellig.

Du solltest somit auch eine Abschrift des Gutachtens erhalten haben, welches gleichzeitig auch dem Dienstherren übermittelt wurde. Hierin stehen dann auch die Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.

Ich vermute mal, dass Dir eine Maßnahme zur Heilfürsorge (Rehabilitation) nahe gelegt wurde, sozusagen als letzter Versuch die Dienstunfähigkeit abzuwenden.

Und diese Leistung ist normalerweise schriftlich zu beantragen bei der Beihilfestelle, alternativ über die PKV, die ggf. den Antrag weiterleitet, bzw. hängt sich die eine Stelle an die Entscheidung der anderen. Wenn beide Stellen nicht miteinander kommunizieren, dann bei beiden parallel. Dafür sollten die Träger jeweils Vordrucke bereitstellen.

Hier wird dann im Regelfall noch einmal eine eigene Ermittlung in die Wege geleitet wegen der Notwendigkeit und medizinische Unterlagen sind zur Verfügung zu stellen. Daraufhin erhältst Du dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Deckungszusage zur Kostenübernahme. Die Antwort sollte im Normalfall schnell folgen.

Und dann kümmerst Du Dich um eine Klinik.

Wenn einfach nur ein Klinikaufenthalt empfohlen worden wäre, wärest Du in ein Krankenhaus gegangen, solange es sich nicht um eine Privatklinik handelt, die Dich zeitnah aufgenommen und ganz normal abgerechnet hätten.

Hoffe das trifft es von der Antwort her. Viel Erfolg!

02.01.2022 19:28 • #5


T
Zitat von Mariella2000:
Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Eine Tagesklinik kommt leider nicht in Frage, weil meine Schwierigkeiten durch Zuhause kommen. Ich müsste ...


Wie geht es dir gerade? Solche Kliniken haben normalerweise rund um die Uhr offen, sodass du die Möglichkeit hättest, auch immer anzurufen. Falls das nicht der Fall ist und es dir gerade einigermaßen geht, würde ich eine Mail schreiben und genau das dazuschreiben was du hier getan hast, nämlich, dass es Tage gibt wo du nicht telefonieren kannst und es sehr dringend ist. Oder du gehst direkt hin.

Was meinst du?

02.01.2022 19:50 • #6


Mariella2000
Zitat von sundancere20j:
Hi. Also ich würde mal interpretieren und behaupten, dass Dein Dienstherr ein Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit gegen Dich in die ...


Danke für deine Antwort.
Ja, damit hast du Recht.
Ich habe einen Bericht vom Amtsarzt erhalten und das Schreiben vom Arztsarzt und meinem behandelden Arzt an Beihilfe und PKV geschickt. Es handelt sich um eine Akutaufnahme...die allerdings nun schon viel zu lange dauert
Die PKV hat alles genehmigt, aber die Beihilfe schrieb nur, dass es einen Kostenvoranschlag nicht pauschal gäbe und in einer Privatklinik hohe Kosten auf mich zukommen?
Daraufhin habe ich in der Klinik angerufen.

Ich verstehe das alles nicht und kann mich darum auch kräftemäßig nicht kümmern.

Ich denke, ich werde mich wohl selber einweisen lassen. Das hat ja alles keinen Sinn und dauert ewig.

03.01.2022 01:05 • #7


Mariella2000
Zitat von TL1986:
Wie geht es dir gerade? Solche Kliniken haben normalerweise rund um die Uhr offen, sodass du die Möglichkeit hättest, auch immer anzurufen. Falls ...


Hallo TL1986,
Leider gar nicht gut. Ich weiß momentan nicht mehr weiter.
Ich habe mir fest vorgenommen, morgen nochmal bei der Beihilfe anzurufen.
Ich berichte dann.
Viele Grüße

03.01.2022 01:10 • #8


sundancere20j
@Mariella2000
Hallo und guten Morgen Mariella,
Zitat von Mariella2000:
Es handelt sich um eine Akutaufnahme

für eine Akutaufnahme brauchst Du niemals die Genehmigung der benannten Stellen, soweit allgemeine Krankenhausleistungen erbracht werden. Beispielsweise wenn Du in die Uniklinik Hannover auf die Psychiatrische gehst, müssten diese Dich als Akutfall aufnehmen und entsprechend abrechnen. Da muss nichts beantragt werden. Sonst wäre es nicht akut.

Möchtest Du in eine Privatklinik, dann benötigst Du für die Beihilfe folgende Unterlage zusätzlich
Zitat:
Dazu müsste Ihnen allerdings vor der Behandlung von der Privatklinik eine spezifizierte Kostenaufstellung ausgestellt werden, die die diagnosebezogene Fallgruppe (DRG) oder den Diagnoseschlüssel nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD10) und ggf. die Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) enthält.

Informieren Sie die Heilfürsorgestelle daher rechtzeitig.

Sie können dann zur Vorlage bei der Privatklinik eine Kostenübernahmeerklärung erhalten.

Habe das können bewusst so in rot gesetzt, weil es nicht bedeutet, dass hier ein Verpflichtung besteht. Zudem kann es sein, dass eine Privatklinik den Aufwand einer solchen Kostenaufstellung scheut, weil nicht klar ist, ob eine Genehmigung folgt und die Einnahmen somit fließen.

Nach dem Landesrecht in Niedersachsen gilt ansonsten die Übernahme von sogenannte allgemeinen Krankenhauskosten, also bspw. eine Erstattung im Rahmen der Fallpauschalen. Die scheinen da echt knausrig zu sein.
Zitat:
Allgemeine Krankenhausleistungen sind diejenigen Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung.
Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden mit Fallpauschalen gemäß § 7 Satz 1 Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG- bzw. bei psychotherapeutischen Behandlungen mit Basis- und Abteilungspflegesätzen abgerechnet. Zusätzlich können weitere Entgelte berechnet werden.
Mit der Fallpauschale bzw. den Basis- und Abteilungspflegesätzen und den Entgelten sind alle medizinisch notwendigen Leistungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten.
Zuzahlungen nach dem Sozialgesetzbuch V (10 Euro pro Krankenhaustag) fallen bei Heilfürsorgeberechtigten nicht an.

Die Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung im Krankenhaus [wahlärztliche Leistungen ("Chefarztbehandlung"), Zuschläge für Zwei- und Einbettzimmer] sind nicht erstattungsfähig.
Ausnahme: Nur bei anerkannten Dienstunfällen werden noch Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus übernommen. Die Kostenübernahme beschränkt sich jedoch ausschließlich auf Wahlleistungen im stationären Bereich. Deshalb können ambulante Folgebehandlungen nur über die Versichertenkarte* abgerechnet werden.

Meine Erfahrung ist die, dass ich als privat Zusatzversicherter eine exzellente Behandlung in einem stinknormalen Krankenhaus erfahren habe. War allerdings auch in einer Tagesklinik, dafür mit Chefarztbehandlung. Es wurde alle Kosten übernommen. Aufgenommen wurde ich binnen zweier Tage, wohingegen die allgemeine Wartezeit 6 - 9 Monate betrug.

03.01.2022 05:03 • #9


A


Hallo Mariella2000,

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Mariella2000
Hallo zusammen,
ich wollte mich ja nochmal melden wenn es etwas neues gibt.
Ich habe mit meiner Krankenkasse telefoniert und dort gibt es ein Gesundheitstelefon.
Die Dame war sehr nett, hat mit mir besprochen was ich brauche und hat einen Rechercheauftrag geschaltet. In den nächsten Tage bekomme ich Post.
Da bin ich ja mal gespannt, ob was passendes dabei ist.
Es fühlt sich aber richtig gut an, dass ich was geschafft habe und es weiter geht.
Vg Mariella

04.01.2022 23:18 • x 2 #10

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