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Lukas
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Hallo zusammen,
nach längerer Zeit nur als stiller Mitleser beschäftigt mich wieder mal eine Frage, zu der ich bisher keine eindeutigen Aussagen finden konnte.
Meine Frau erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die inzwischen um zwei weitere Jahre bis 2017 verlängert wurde. Sie hat in den letzten Monaten neben ihrer Hauptbeschäftigung (maximal 5 Stunden täglich) noch auf Minijob-Basis arbeiten können und möchte dies auch weiter. Die für ihre Rente maßgebende Hinzuverdienstgrenze wurde/wird durch das Minijob-Einkommen nicht überschritten. Daher wurde das Einkommen aus dem Minijob der Rentenversicherung auch nicht gemeldet. Jetzt haben wir ein Formular Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung von der Rentenversicherung bekommen in dem u. a. gefragt wird, ob irgendeine Beschäftigung ausgeübt wurde bzw. wird und weitere Angaben dazu verlangt werden (welche Arbeiten, seit wann, in welchen Zeiträumen, wie viele Tage, Stunden usw.).
Müssen wir den Minijob der Rentenversicherung in jedem Fall melden, auch wenn dadurch die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird und dazu die weiteren Angaben hinsichtlich Art und Umfang der Minijob-Tätigkeit machen? Könnte sich dann die Angaben zur Minijob-Tätigkeit auf die ärztliche/gutachterliche Beurteilung über die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit (maximal bis 6 Stunden täglich) auswirken?
Es wäre schön, wenn uns da jemand weiterhelfen könnte.
Gruß
Lukas
nach längerer Zeit nur als stiller Mitleser beschäftigt mich wieder mal eine Frage, zu der ich bisher keine eindeutigen Aussagen finden konnte.
Meine Frau erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die inzwischen um zwei weitere Jahre bis 2017 verlängert wurde. Sie hat in den letzten Monaten neben ihrer Hauptbeschäftigung (maximal 5 Stunden täglich) noch auf Minijob-Basis arbeiten können und möchte dies auch weiter. Die für ihre Rente maßgebende Hinzuverdienstgrenze wurde/wird durch das Minijob-Einkommen nicht überschritten. Daher wurde das Einkommen aus dem Minijob der Rentenversicherung auch nicht gemeldet. Jetzt haben wir ein Formular Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung von der Rentenversicherung bekommen in dem u. a. gefragt wird, ob irgendeine Beschäftigung ausgeübt wurde bzw. wird und weitere Angaben dazu verlangt werden (welche Arbeiten, seit wann, in welchen Zeiträumen, wie viele Tage, Stunden usw.).
Müssen wir den Minijob der Rentenversicherung in jedem Fall melden, auch wenn dadurch die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird und dazu die weiteren Angaben hinsichtlich Art und Umfang der Minijob-Tätigkeit machen? Könnte sich dann die Angaben zur Minijob-Tätigkeit auf die ärztliche/gutachterliche Beurteilung über die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit (maximal bis 6 Stunden täglich) auswirken?
Es wäre schön, wenn uns da jemand weiterhelfen könnte.
Gruß
Lukas