Teilhabe am Arbeitsleben - Bedeutung und Folgen?

Albarracin
Experte

21.10.2008 13:44 • #16


skipi11
hallo Albarracin!

Es tauchen immer wieder neue Fragen auf, vielleicht kannst du weiter helfen.
ich werde nun ab Januar ein Praktikum machen, da die DRV halt möchte das es eine Maßnahme ist die etwas länger als nur drei Wochen dauert, wie es beim BFW der Fall ist.
Nun kann man wenn es sein müsste, Praktika bis zu 12 Monate machen. Nun wurde mir von Seiten des Anbieters und der DRV gesagt, am Ende ist eine Umschulung möglich.
Die Aussage von der DRV ist ja nun auch in Ordnung, besser als wenn gleich ein nein kommt. Auch das sie meine Leistung überprüfen müssen kann ich verstehen, bin nun auch schon eine Weile in Rente.

Aber wie ist das wenn ich nun über einen Zeitraum nehmen wir an 9 oder 12 Monate im Praktikum bin. Besteht dann wirklich noch die Möglichkeit auf eine zwei Jährige Umschulung? Nicht das ich durch dieses Praktikum und der Laufzeit irgendwelche Ansprüche auf eine Umschulung verliere.

Derzeit wird ein Praktikumsplatz gesucht, wenn der gefunden ist werde ich erst wieder einen neuen Bescheid von der DRV bekommen. Daher auch meine Frage, habe noch nichts weiter schriftlich, bis auf den Stand den du jetzt durch meine Posting kennst.

Skipi

06.11.2008 16:29 • #17


A


Hallo skipi11,

Teilhabe am Arbeitsleben - Bedeutung und Folgen?

x 3#3


Albarracin
Experte

06.11.2008 21:02 • #18


skipi11
Hallo Wolfgang!

Aufgrund meiner langen Rentenzeit soll ich halt erstmal ein Belastungtraining machen. Nun wollte ich zum BFW, bei den Dauert eine solche Maßnahme 3 Wochen.
Dies könnte beim BFW im Januar stattfinden, im Februar könnte ich gleich in die Umschulung, klar wenn alles gut läuft. Dies wurde mir vom BFW so mitgeteilt.
Mein Rehaberater und somit die DRV möchte das ich über einen längeren Zeitpunkt dieses Training mache, was mich eigentlich stört.
So nun sollte ich ja wie schon geschrieben mit anderen Anbietern sprechen, wo eine Maßnahme wie ein Praktikum länger Dauert.

Nun ist es so, wie gesagt, über die werde ich in einen Betrieb vermittelt. bedeutet 4 tage arbeiten, nicht mehr als 29 Stunden, der 5 Tag wird beim Anbietern mit Therapeuten verbracht. Dies alles ist mit meinen Rehaberater so abgesprochen, besser es ging viel vom ihn aus.

Grundsätzlich habe ich ja nichts gegen eine Praktikum, verliere halt nur wieder Monate wegen der Umschulung. Auch wurde mir von meinen Rehaberater gesagt, meine alten Tätigkeiten kommen nicht mehr in betracht, eine Umschulung ist auch von der DRV vorstellbar.

Nun kennt man es aber, es zählt eigentlich nur das was schriftlich vorliegt. Einen neuen Bescheid bekomme ich wohl, sobald es mit dem Praktikum genau feststeht, wo und wann.
Doch ich denke viele die wie ich von einer Psychischen Krankheit Betroffen sind, Zweifel an dem was oft gesagt wird.

Skipi

07.11.2008 12:16 • #19

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