Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha)?

T
Hi Caspara, danke dir für deine Worte.
Ich höre diese Worte nun immer häufiger. Selbstversuch! Das Amt wird auch vor Gericht nicht helfen können. Du verschwendest nun unötige Energie und Zeit.
So ganz möchte ich das noch nicht glauben. Aber ich komme ins grübeln.
So auch nun. Ich habe im März einen Termin beim Gericht wegen der Sache mit der Rentenversicherungskasse und des LTA ( Leistung zurTeilhabe am Arbeitsleben)
Soll ich diesen Termin nunnoch wahrnehmen und schauen was passiert oder Klage abweisen / fallen lassen?
Mein Arzt meinte ich solle sie nicht mal einreichen, welches ich aber doch getan habe. Denn auch er meint Zeitverschwendung und mit meinen Referenzen im Online Radio und Social Media Bereich sollte ich mal die Rundfunkanstalten anschreiben und es ohne Studium und Volentariat versuchen. Eben verschiedene Angebote unterbreiten.
Als Moderator, Social Media Manager, Redakteuer für journalistische Beiträge, usw. Das ganze als Versuch einer Festanstellung. Wenn abgelehnt wird, diese Firma nochmal anschreiben zwecks Praktika usw.

Was meint ihr? Dieser Weg eher gehen. Was soll ich mit dem Gericht und der Klage machen ?

04.02.2016 16:57 • #61


T
Dienstag gehts zum Gericht wegen der Klage.

06.03.2016 17:53 • #62


A


Hallo Albarracin,

Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha)?

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H
Hallo Tristan,

bzgl deiner Jobsuche / jobumorientierung kann ich dir nur sagen, mach das was dich in deinen augen glücklich macht und wozu du stehen kannst. wenn es dein dringlichter wunsch ist in diesem bereich zu arbeuten, dann probier alles um fuß zu fassen. aber kommst du auch damit zurecht wenn es nicht klappt und du ggf wieder in den einzelhandel zurück müsstest? soweit ich weiß ist es im medienbereich generell sehr wichtig möglichst viele praktische erfahrungen zu sammeln, also bewirb dich am besten für praktika.
viel erfolg dabei und sag doch bescheid wenn es geklappt hat.

10.03.2016 12:01 • #63


T
Wie auch schon in meinem Tagebuch geschrieben:

Moin, ich habe ein Teilerfolg zu verzeichnen in der Klage zur LTA. Es konnte nicht heraus gefunden werden, ob meine Probleme im Einzelhandel noch Gesundheitlicher, Verhaltensmäßiger oder Arbeitslosenzeittechnischer Natur sind. Da dieses aus Sicht des Richters, den Gutachten, meiner Aussage und der Aussage der Rentenversicherung nicht geklärt werden konnte, wurde mir angeraten den Prozess zu beenden und die Rentenversicherung nicht zu verurteilen. Es gebe nämlich sonst nur den mühseligen Weg, der Jahre dauern könne. Denn es müsste dann ein gerichtliches Gutachten eines richterlichens Psychologen erstellt werden der positiv oder auch negativ ausfallen könnte. So hat man sich geeinigt das ich erstmal nur Teilzeit mit Unterstützung meines Psychiaters mache. Mich nach Abschluss der Lage auch um Therapiestunden kümmer und dieses auch so den Jobcenter schilder. So steht mein Minijob erstmal nichts im Wege. Und ich schaue selbstständig nach der Hunde Eingewöhnungsphase nach passende Stellen zw. 3 und 6 Stunden. Also sehr langsam wieder einsteigen. Mehr Ruhe als Tempo walten lassen. Nicht das es noch zum Burnout kommt. Vielleicht komme ich so dann dahin das ich in paar Jahren nach Teilzeit wieder in Vollzeit gehen kann. Kur kann ich erst wieder 2018/2019 beantragen. Denn dies geht nur alle 4 Jahre es sei den es liegen schwerwiegende Gründe vor. Die LTA Anträge kann ich jederzeit stellen. Werden dann aber auch wieder neu überprüft. Dieses kommt auch alles zu Protokoll. Somit wird mir da einiges erleichtert und kann in meinem Tempo mein Weg gehen.

Ergänzung:

Mein Psychiater hat mir für das Jobcenter attestiert das ich nur noch 3-4 Stunden arbeiten kann, Einzelhandel ausgeschlossen ist und ein Berufseinstieg/Wiedereingliederung Stufenweise erfolgen muss.

11.03.2016 13:04 • #64


H
Das klingt doch gut. Dann hoffe und wünsche ich dir, dass du mit diesem Weg glücklich wirst und es dir gelingt, langsam aber stetig wieder ins Berufleben einzutreten.

15.03.2016 11:31 • #65

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