Von 0 auf 100 im Job - weiß nicht, ob ich das schaffe!

soulmate88
Okay danke. Dann fülle ich das also aus und gebe es ab. So wie ich immer alles mache was andere wollen. Aber verstehen tu ich das nicht wirklich.

Sorry für die ganzen Fragen, aber ich nehme Dinge halt nicht einfach so hin sondern hinterfrage alles, um es zu verstehen. Naja, das ergibt jetzt nicht wirklich Sinn für mich, aber gut.

So wie ich dich verstanden habe, ist das ja nur relevant für die Vermittlung (dass die mir dann z.B. nur nen 30-Stunden-Job anbieten können) - finanziell gesehen ändert sich ja nichts, richtig. Und wenn wäre das auch egal. Naja muss man also nicht verstehen, so ist das hier halt mit der Bürokratie.

Die Abgabe dieser Unterlagen ist also ein Muss, die Entbindung von der Schweigepflicht für den behandelnden Arzt ist freiwillig. Häh? Das widerspricht sich doch oder. Aber egal, ich mach das jetzt alles.

Als hätte ich nicht schon genug Rennereien und son Zeug.

Hoffe ich hab morgen den konkreten vorläufigen Bescheid, damit ich zur Wohngeldstelle kann und mir da noch das Geld rückwirkend holen kann. Und dann zur Sozialagentur aufstockendes Hartz IV beantragen. Und dann wieder zum Amtsgericht den Antrag für Beratungshilfe abgeben, damit ich meine nicht gezahlten vermögenswirksamen Leistungen der letzten 3 Jahre einklagen kann...

Puuuuuuh... Muss ich halt durch...

21.09.2011 21:38 • #16


Trulla
Hallo Soulmate,

da Du ja anscheinend noch nicht ausgesteuert bist, bist Du kein Nahtlosigkeitsfall nach § 125 SGB III, daher ist es schon relevant, ob Du dem Arbeitsmarkt nur 15 Std. oder 40 Std. zur Verfügung stehst. Wenn sich jemand nur z.B. 30 Std. zur Verfügung stellt- aus welchen Gründen auch immer - dann bekommt die Person auch nur das Arbeitslosengeld für 30 Std. Wenn Du dem Arbeitsvermittler mitteilst, dass Du nur 30 Std arbeiten kannst, weil Du krank bist bzw. nur eingeschränkt arbeitsfähig bist, dann kann die AA Deine Leistungsfähigkeit prüfen lassen. Wenn die Mitarbeiter das Gefühl haben, dass Deine Leistungsfähigkeit grundsätzlich eingeschränkt ist, können/müssen Sie Deine Verfügbarkeit/Leistungsfähigkeit durch den Ärztlichen Dienst prüfen lassen.

Wie sich das dann verhält, wenn Du Alg II/Hartz IV kriegst, kann ich Dir nicht sagen!?

Liebe Grüße und alles Gute

Trulla

21.09.2011 23:06 • #17


soulmate88
Hallo,

habe nächste Woche einen Termin zur freiwilligen Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung beim AA Stralsund, Ärztlicher Dienst.
Die ärztliche Untersuchung erfolgt in Ihrem Interesse. Mit ihr sollen die für weitere Vermittlungsbemühungen und Beratungen erforderlichen gesundheitlichen Eignungsfeststellungen getroffen werden. Auf das mit Ihnen geführte Beratungsgespräch nehme ich Bezug.

Aha. Kann ich grad mal wieder nicht wirklich viel mit anfangen, aber egal. Mein Kopf ist ziemlich voll, kann momentan keine klaren Gedanken fassen, alles bissl viel grad.
Also einfach machen.

31.10.2011 21:59 • #18

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