Experte
Hallo,
das hier
Zitat:mein neuer Vorgesetzter nimmt mich nur vorübergehend in sein Team auf für ca 1 Jahr.
sollte sehr wohl
Zitat:Ob ich jetzt einen neuen Vertrag brauche? Ich glaube nicht.
sollte sehr wohl schriftlich geregelt werden, wenn sich Vorgesetzter, Tätigkeitsfelder und/oder Arbeitsort für ein Jahr ändern.
Dabei ist Dir
Zitat:im VDK angemeldet
keinerlei Hilfe, denn der VdK bietet nur (aus meiner Sicht nicht immer qualitativ gute) Beratung und Vertretung im
Sozialrecht, nicht aber im
Arbeitsrecht. Das ist nicht der Aufgabenbereich und davon haben sie keine Ahnung.
Ich vermute auch, daß Du evtl. beim Kontakt mit dem PR was nicht richtig verstanden hast,
Zitat:Dort wurde mir gleich mit einer potentiellen Kündigung gedroht.
denn ein PR droht nicht mit Kündigung, muß aber in einer vollständigen Beratung natürlich auch immer auf mögliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hinweisen. Das mache ich auch in meiner täglichen Beratungspraxis. Da gehört es dazu, auf mögliche Reaktionen des AG hinzuweisen, zu denen bei Langzeiterkrankung auch immer die Möglichkeit einer krankheitsbedingten Kündigung gehört.
Dabei ist Deine Rechtsposition in Hinblick auf eine krankheitsbedingte Kündigung relativ gut, solange der AG kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt hat.
Und Dein AG steht schlicht und ergreifend in Deinem Arbeitsvertrag.
Ach ja, wenn Du tatsächlich diese neue Stelle antrittst, solltest du bei evtl. Arbeitsunfähigkeiten sehr genau darauf achten, was Dein Arzt als Diagnoseschlüssel einträgt. Schau Dir Deine alten AU-Bescheinigungen an und achte auf die dort vermerkten Codes. Mit Antritt des Urlaubs darf dort für mindestens 6 Monate
keine einzige Diagnose stehen, die Du in Deiner jetzigen AU-Zeit bescheinigt hattest. Nur dann erwirbst Du für den Fall des Falles neue Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Viele Ärzte wissen das auch nicht und schreiben gerne bei chronischen Krankheiten immer auch die alten Krankheiten mit 'rein, was dann dazu führt, daß die Zeiten von der Krankenkasse zusammengezählt und in die Berechnung der 78-Wochen-Frist eingerechnet werden.
Wenn Du also zB eine AU-Bescheinigung wegen Durchfalls oder Rückenschmerzen brauchst, sollte dann kein F-Code für psychische Krankheiten mit drin stehen. Näheres findest Du hier unter Nr. 2:
wichtiges-im-umgang-mit-gesetzlichen-krankenkassen-t17894.html
05.06.2020 08:10 •
x 1 #18