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Wartezeit bei Tagesklinik Krankschreibung

Albarracin
Experte

01.12.2018 17:09 • x 1 #16


issabella
hallo, Albarracin,
Ich habe viele Studen im Inet verbraucht.
Du hast theoretisch Recht, unter dem Vorsätzen, die hier schon genug beschrieben wurden. Einen kranken langjährigen Mitarbeiter ist nicht so einfach zu kündigen. Die Arbeitgeber versuchen sich immer irgendwas einzufallen wenn die eigenen Forteil sehen.
Das Wort: AV Stillgelegt. Na, ja, ich bin keine Juristin, der AV geht weiter ohne Arbeit und ohne Entgelt, außer erste 6 Wochen.
Danach ist die Krankenkasse da: ca 70% Bruttoeinkommen, höchstens 90% nettoeinkommen, 72 Wochen lang, Dabei muss man sehr genau gelbe scheine einreichen.
Was danach passiert, müssen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer feststellen.
Erst da sind die Integrationsmassnahmen im Betrieb angesagt und Möglich.
Und wenn es nicht weiter geht - Arbeitsamt. Dann Forderung,, Antrag auf die Rente zu machen oder Tausend Werbungen zu schreiben, MDK. Langsam, die Ämter lassen sich so wie so Zeit: ALG2

Ich bin keine Juristin, deswegen kann ich nicht ins Detail gehen
Deiner Vorschlag, mit dem ich auch sehr zufrieden bin:

Zitat:
Wenn dein Arzt bezüglich der Auswirkungen deiner Arbeit derselben Meinung ist wie Deine Therapeutin, ist es jedenfalls völlig gerechtfertigt, Dich weiterhin arbeitsunfähig zu schreiben.


Warum hast Du Dich auf meine kleine Bemerkung angepisst, ohne richtigen Grund zu benennen, reagiert? Krankenschein war eigentlich Deine Idee. Schade, dass Du dabei die Gefahren nicht erwähnt hast.
MfG
i.

16.12.2018 12:11 • #17


A


Hallo Lylla,

Wartezeit bei Tagesklinik Krankschreibung

x 3#3


Albarracin
Experte

18.12.2018 09:08 • x 2 #18


issabella
Edit Forenleitung: Dieser Beitrag wurde entfernt, da wenig hilfreich für den Themenersteller.

18.12.2018 09:37 • #19

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