Welche Informationen erhält der Betriebsarzt?

P
Hallo,

ich hatte diese Woche mein Gespräch bzgl. der Wiedereingliederung.
Es war schnell festzustellen, das mein Chef mich nicht mehr haben will, und ich wurde direkt gefragt, ob ich
nicht das Unternehmen verlassen will - was ich verneint habe.
Mit fadenscheinigen Argumenten wollte mein Chef mir klarmachen, das ich den Anforderungen, die sich
angeblich während meiner 7-monatigen Krankheit erhöht hätten, nicht mehr entsprechen könne.
Zum Glück konnte das anwesende BR-Mitglied dies sofort entkräften.

Nachdem ich nicht bereit war, zu kündigen, beanstandete man den Wiedereingliederungsplan, der
mit insg. 11 Wochen zu lang wäre und das nicht tragbar für die Firma sei (für mich wurde eine Krankheits-
vertretung eingestellt und nach dem gleichen Plan bin ich vor 3 Jahren schon mal problemlos wiederein-
gegliedert worden). 4 Wochen Wiedereingliederung wären genug, was ich aber nicht machen werde.

Letztendlich will man nun, das ich zum Betriebsarzt gehe, der soll entscheiden, ob ich die Wiedereingliederung
machen kann, ergo noch arbeitsfähig für meinen Arbeitsplatz bin.

Ich habe leider nirgendwo etwas genaues gefunden, welche Informationen der Betriebsarzt von mir/über mich
vorab erhält. Geht es einfach darum, dass der Arzt mit mir spricht? Was muß/kann ich ihm sagen?
Was würde es für mich bedeuten, wenn der Betriebsarzt meint, ich wäre für die Tätigkeit nicht mehr
geeignet (wovon ich aber nicht ausgehe)?

LG Paula

P.S. Das paradoxe an der Sache ist, ich habe mich seit ca. 6 Jahren nicht mehr so gut gefühlt, wie jetzt.
Fühle mich ausgebremst, weil ich mich auf den Arbeitsbeginn gefreut habe. Als ich in der Firma war, haben
so viele sich erkundigt, wann ich denn endlich wiederkomme, ich glaube, nur mein Chef zweifelt an meiner
Arbeitsfähigkeit.

18.02.2011 09:10 • #1


achtsamkeit
Hallo paula,
das ist ja ein netter Chef. Hört sich an als wolle er dich rausmobben
Vielleicht wäre es ratsam, wenn du zum VDK gehst und dies dort schilderst. Die können dich ganz gut beraten und sollte es
vor Gericht gehen vertreten sie dich auch.
Grüße Pelle

18.02.2011 11:49 • #2


A


Hallo paula,

Welche Informationen erhält der Betriebsarzt?

x 3#3


Albarracin
Experte

19.02.2011 00:43 • #3


P
Hallo Albarracin,

ich habe einen GdB von 30 und der Antrag auf Gleichstellung läuft.
Die AA hatte mir aber mitgeteilt, das der Antrag ruhend gestellt wird, bis die
Wiedereingliederung abgeschlossen ist. Das nützt mir also momentan nichts.

Allerdings habe ich die AA von der Ablehnung der Wiedereingliederung informiert.
Vielleicht können die mir doch helfen.

Paula

19.02.2011 09:40 • #4


J
Hallo Paula!

Also ich hatte auch schon den Versuch einer Wiedereingliederung unternommen. Generell ist es so, dass der Betriebsarzt keine Vorab-Informationen über deinen Gesundheitszustand hat, die du ihm nicht zukommen lässt. Im Gespräch wirst du mit ihm deinen Krankheitsverlauf besprechen. Geh davon aus, dass er vielleicht auch einen Arztbericht haben möchte, aus dem hervorgeht, dass du fit bist. Auch die Dauer und Länge der Wiedereingliederung kannst du mit ihm besprechen.

Der Betriebsarzt unterliegt der ganz normalen ärztlichen Schweigepflicht, also werden auch keine Informationen über dich an deinen Chef weitergetragen werden. Generell sollte es auch so sein, dass man vor einer Wiedereingliederung auch mit dem BA spricht, denn der kann ja ganz gut einschätzen, welche Belastung über welchen Zeitraum für dich tragbar ist. Bei mir war es sogar die BÄ, die mir empfohlen hat, die Wiedereingliederung abzubrechen.

Also vertrau erst mal dem Arzt, kann ja nur gut für dich sein, wenn er dir für deine Vorstellung der Wiedereingliederung sein Okay gibt.

Liebe Grüße,

Janny

20.02.2011 14:07 • #5


P
Hallo,

beim Betriebsarzt war ich noch nicht, habe heute erstmal Post vom Arbeitgeber erhalten.
Habe jetzt einen Arzt genannt bekommen und inzwischen auch schon Termin vereinbart.
Soll vom behandelnden Arzt Befunde mitnehmen (habe ich schon mit meinem Arzt besprochen)
und ein 'Statement des behandelnden Arztes mitbringen, warum aus seiner Sicht eine
Wiedereingliederung empfohlen wird.
Mache ich alles aber den letzten Punkt: eine Erklärung zur Schweigepflichtentbindung werde
ich definitiv nicht unterschreiben.

Inzwischen verstärkt sich bei mir nur noch das Gefühl, dass man mich loswerden will,
kann sich meine Weigerung zur Schweigepflichtentbindung negativ für mich auswirken???

Paula

02.03.2011 20:53 • #6


M
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wer würde denn sowas schon machen? Keiner mit Verstand.
Möchtest du denn unter den Bedingungen dort noch arbeiten?

LG
M.

01.05.2011 02:10 • #7


P
Hallo Mandalai,

ja ich wollte und will es immer noch dort arbeiten. Es war und ist mir wichtig, nicht gleich aufzugeben.
Und da es mir gut ging/geht, habe ich das auch durchgezogen.
Das Gespräch mit dem Arzt war übrigens sehr gut, er stand voll auf meiner Seite, von Schweige-
pflichtentbindung war keine Rede - das würde er auch nie machen, sagte er mir.
Zwischenzeitlich hat auch die AA meinen Gleichstellungsauftrag gaaaanz fix positiv entschieden,
nicht ganz ohne 'zutun' meines Arbeitgebers. Die Aufforderung zum Betriebsarzt zu gehen,
hat die Arbeitsagentur zu einem sofortigen Entscheid zu meinem Gunsten bewogen.

Ich arbeite nun schon einige Zeit in der Wiedereingliederung und fühle mich super, weiß aber auch,
dass sich das (schnell) ändern kann. Noch einmal würde ich nicht den 'Kampf' mit meinem Arbeitgeber aufnehmen,
zumal ich im Nachhinein (als die Wiedereingliederung schon lief) von meinem Chef gefragt wurde, ob ich denn
bei einem Angebot auf Abfindung freiwillig gegangen wäre.

So habe ich die ganze Sache als Test meiner Belastbarkeit betrachtet, den ich nicht besser hätte bestehen können.

LG Paula

02.05.2011 16:21 • #8

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