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Wenn man nicht mehr helfen kann

S
Tatsächlich wurde ich abgeworben. War zufällig in Deutschland im Urlaub, bin mit Luftnot in die Notaufnahme, wurde toll behandelt. War gerade am Ende meines Medizinstudiums. Da war die Frage ob ich in Rumänien bleibe oder den Wunsch meiner damaligen Freundin (war aus Tunesien und lebte seit 2015 in Rumänien) nach Deutschland zu ziehen folgte. Ich machte dies dann, aber sie bemühte sich nicht ums Visum. Schlussendlich bin ich in Deutschland gelandet.

Das große Problem: Mit der Überarbeitung passieren Fehler und damit diese nicht passieren muss man dann umso mehr arbeiten. Dies ist quasi ein Teufelskreis.
Sie wissen sicherlich was ich meine, wenn ich mir Ihren Kommentar durchlese.
Ich wünsche Ihnen alles Gute! Viel Gesundheit!

24.10.2023 13:53 • x 2 #16


Alexandra2
@Seb
Ich wurde auch massiv ausgebeutet mit 400% mehr Arbeitspensum als vorgesehen und hatte es nicht mehr geschafft, den Arbeitgeber anzuzeigen bei der Berufsgenossenschaft. Mich hat es immer interessiert, das mal zu tun. Außerdem ist mit den desolaten Arbeitsbedingungen nachweisbar die Fürsorgepflicht verletzt, das müsste eigentlich auch anzuzeigen sein. Anwalt für Arbeitsrecht
Liebe Grüße Alexandra

24.10.2023 14:31 • x 1 #17


A


Hallo Seb,

Wenn man nicht mehr helfen kann

x 3#3


S
@Alexandra2 57 notierte Verstöße gegen das Aebeitszeitgesetz hatte ein Kollege im August, da hatte ich 55 Verstöße. Ist schade ums Krankenhaus wenn alle gehen, aber wenn sich niemand für die Ärzte verantwortlich fühlt… Tatsächlich wurden als mal zeitweise Krankenschwestern unterbesetzt waren eine Station gesperrt (gibt sonst Strafen bei Unterbesetzung). Interessanterweise ist die ärztliche Besetzung aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Morgen habe ich ein Gespräch mit dem Chef nochmal und Dienstag gehe ich in einer Praxis hospitieren.

25.10.2023 22:30 • #18


Alexandra2
@Seb
Soweit ich weiß, speist sich die Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsvertrag. Und die Arbeit muss zu schaffen sein, das ist eine vertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers. Wenn das nicht leistbar ist, ist eindeutig, dass der AG zu wenig Mitarbeiter einsetzt. Und damit ist wieder die Fürsorgepflicht und Vertragspflicht verletzt....
Und die Berufssbezeichnung im Vertragpflicht den AG zur Einhaltung berufstypischer Arbeiten.
Es gibt doch Ärztegewerkschaften, machen die keine Rechtberatung und unterstützen Klagen bzw führen sie stellvertretend durch?
Und die Berufsgenossenschaft en sind verpflichtet für alle Arbeitnehmer des Betriebes Gesundheitsschutz zu betreiben.
Arbeitgeber sind raffiniert und unverschämt, ihre Pflichten zu unterlassen. Erst Recht im Gesundheitswesen.

26.10.2023 08:10 • x 2 #19


S
@Alexandra2 Ja klar sind wir zu wenig. Wir haben nicht mal die Hälfte der genehmigten Stellen besetzt. Hatte ein Mitarbeitergespräch mit dem Chef. Seine Antwort im Groben zusammengefasst: Arbeiten Sie weniger, sagen Sie auch mal nein und ich solle mich nur auf die wesentliche konzentrieren. Nebensächliches dem Hausarzt quasi überlassen. Toll.
Eine werdende Vorgesetzte hat erfahren, dass ich gehen möchte. Hat mir gesagt, ich solle mir einen Plan B überlegen, weil die Kollegen xyz auch überlegen zu kündigen. Sie hätte ich gerne als Oberärztin: Medizinisch toll, menschlich ehrlich und stets hilfsbereit. Sie arbeitet auch sehr gründlich. Aber würde ich ihr empfehlen bei uns Oberärztin zu werden? Eigentlich nicht. Eigentlich nicht. Mit bis zu zehn 24-Stundendiensten (Rufbereitschaft) pro Monat zusätzlich zu den normalen Tagdiensten habe ich das Gefühl, dass die wirklich ausgenommen werden und die beiden älteren Oberärzte sind meiner Meinung nach kurz vor dem Burnout (man merkt, dass sie auf fragen mittlerweile sehr agitiert antworten usw.).

26.10.2023 22:06 • x 2 #20


Alexandra2
@Seb viele Unternehmen im Gesundheitswesen arbeiten mit dieser Doppelmoral, Beschäftigte opfern ihre Gesundheit, damit die Herren sich die Taschen vollstopfen können. Es war einer der größten Fehler der Politiker, die Kliniken zu privatisieren.
Ehrlich? Ich würde trotzdem einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Von 2 Fällen weiß ich, die dadurch große Verbesserungen erreichten: einee
Einer eine Abfindung von 1 Mio und Einhaltung Arbeits- und Schwerbehindertenrecht, das letztere zeigt doch die Verschlagenheit, einfach widerlich. Beide Fälle waren (subtiles) Mobbing.
Ich wünsche Dir, dass Du immer genügend Kraft für Dich zurück behältst, um Deinen Weg zu gehen.
Liebe Grüße Alexandra

27.10.2023 08:03 • #21


Dakota
Man kann sich auch fragen, wie authentisch ist ein System eigentlich, dass Kranke und Bedürftige versorgt und die Versorgenden gehen selbst kaputt dabei ...

27.10.2023 16:51 • x 1 #22

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