Ex-Mitglied
Hier so ein ähnlicher Fall verschlimmerungsantrag-und-widerspruch-abgelehnt-t20218.html
Ex-Mitglied
Jony
Zitat von Irgendeine:Wenn du noch keinen Widerspruch eingelegt hast, kann er auch noch nicht abgewiesen worden sein.
Irgendeine
Eulenspiegel
Jony
Zitat von Eulenspiegel:dein Antrag wird dir wohl keine Kosten bringen nö
Zitat von Eulenspiegel:Mit geringem Einkommen , steht dir Prozesskostenhilfe zu die beantragt etwa dein Rechtsanwalt
Annaleen
Eulenspiegel
Jony
Zitat von Annaleen:Hi,
wofür brauchst Du den GdB von 50 denn genau?
Arbeitest Du? Dann könntest Du in Deine Gewerkschaft eintreten, die Dich in der Hinsicht unterstützt.
Ich hatte genau das gleiche Problem und der VDK war mir dabei überhaupt keine Hilfe. Also die haben Akteneinsicht beantragt und das war's dann.
Liebe Grüße
Jony
Zitat von Eulenspiegel:Ruf doch mal da an , ob die Berichte der Klinik und deiner Psychiaterin auch ausgewertet wurden ,
Zitat von Eulenspiegel:es gibt da ja Sachbearbeiter für es ist ganz oft das zuerst abgelehnt wird , da steckt ein Plan hinter dich mürbe zu machen ,
Zitat von Eulenspiegel:wenn du was erreichen willst wirst du kämpfen müssen , ich hoffe das ist dir bewusst
Eulenspiegel
Eulenspiegel
Annaleen
Zitat von Jony:ich bin noch in einer Gewerkschaft.
Annaleen
Zitat von Eulenspiegel:hol dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht in deiner Stadt , dazu nimmst du deinen Ausweis und dein gesamtes Einkommen mit sprich Harz 4 Bescheid , dann bekommst du einen Beratungsschein und kannst erst mal kostenlos zum Anwalt , der schaut sich dann alles erst mal an
Eulenspiegel
Jony
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