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Widerspruch zur Erhöhung des GDB abgelehnt - was jetzt tun?

E
Die Klage beim Sozialgericht kostet dann Geld das du als Kläger aufbringen musst.

Hier so ein ähnlicher Fall verschlimmerungsantrag-und-widerspruch-abgelehnt-t20218.html

31.01.2020 23:06 • x 1 #16


Jony
Zitat von Irgendeine:
Wenn du noch keinen Widerspruch eingelegt hast, kann er auch noch nicht abgewiesen worden sein.

Das schreib ich doch schon ganz oben Widerspruch abgelehnt

31.01.2020 23:06 • #17


A


Hallo Jony,

Widerspruch zur Erhöhung des GDB abgelehnt - was jetzt tun?

x 3#3


Irgendeine
In deinem Ursprjngsbeitrag klang das anders.

31.01.2020 23:08 • #18


E
Wenn sich deine Situation verschlimmert hat , und nicht alle Akten zur Einsicht vorgelegen haben , nimm dir Kostenfrei einen Anwalt

31.01.2020 23:10 • #19


Jony
Zitat von Eulenspiegel:
dein Antrag wird dir wohl keine Kosten bringen nö

Und der Widerspruch kostet auch nichts
Aber was meinen die dann mit Kosten für das Vorverfahren

Zitat von Eulenspiegel:
Mit geringem Einkommen , steht dir Prozesskostenhilfe zu die beantragt etwa dein Rechtsanwalt

Danke aber ich wieß nicht ob ich dazu nerven hab

31.01.2020 23:12 • #20


A
Hi,
wofür brauchst Du den GdB von 50 denn genau?

Arbeitest Du? Dann könntest Du in Deine Gewerkschaft eintreten, die Dich in der Hinsicht unterstützt.
Ich hatte genau das gleiche Problem und der VDK war mir dabei überhaupt keine Hilfe. Also die haben Akteneinsicht beantragt und das war's dann.

Liebe Grüße

31.01.2020 23:13 • #21


E
Ruf doch mal da an , ob die Berichte der Klinik und deiner Psychiaterin auch ausgewertet wurden , es gibt da ja Sachbearbeiter für es ist ganz oft das zuerst abgelehnt wird , da steckt ein Plan hinter dich mürbe zu machen , wenn du was erreichen willst wirst du kämpfen müssen , ich hoffe das ist dir bewusst

31.01.2020 23:19 • #22


Jony
Danke für dein Denkanstoß
Zitat von Annaleen:
Hi,
wofür brauchst Du den GdB von 50 denn genau?

Arbeitest Du? Dann könntest Du in Deine Gewerkschaft eintreten, die Dich in der Hinsicht unterstützt.
Ich hatte genau das gleiche Problem und der VDK war mir dabei überhaupt keine Hilfe. Also die haben Akteneinsicht beantragt und das war's dann.

Liebe Grüße

Wofür ich den brauch, gute frage, vieleicht sollte ich es einfach lassen. ? da bin ich mir nicht sicher.
Ich arbeite gerade nicht will aber wieder. und ich bin noch in einer Gewerkschaft.
Danke für die Erinnerung

31.01.2020 23:20 • #23


Jony
Zitat von Eulenspiegel:
Ruf doch mal da an , ob die Berichte der Klinik und deiner Psychiaterin auch ausgewertet wurden ,

Gute idee das geht schnell ist aber am Telfeon nicht verbindlich werde es trotzdem machen

Zitat von Eulenspiegel:
es gibt da ja Sachbearbeiter für es ist ganz oft das zuerst abgelehnt wird , da steckt ein Plan hinter dich mürbe zu machen ,

Danke daran hab ich garnicht gedacht
Das denk ich mir auch hin und wieder. Aber gelingen tut es ihnen öfterrs
Der Satz gehört wahrscheinlich auch dazu Die Kosten für das Vorverfahren werden nicht übernommen oder hat hier schonmal für einen erfolglosen Widerspruch gezhalt ?

Zitat von Eulenspiegel:
wenn du was erreichen willst wirst du kämpfen müssen , ich hoffe das ist dir bewusst

Das wieß ich nur weiß ich nicht ob es sich lohnt.

Danke für den mutzuspruch

31.01.2020 23:33 • #24


E
Für sowas zahlst du nichts , erst wenn es vor Gericht geht

31.01.2020 23:38 • x 1 #25


E
Wenn du klagen willst , hol dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht in deiner Stadt , dazu nimmst du deinen Ausweis und dein gesamtes Einkommen mit sprich Harz 4 Bescheid , dann bekommst du einen Beratungsschein und kannst erst mal kostenlos zum Anwalt , der schaut sich dann alles erst mal an

31.01.2020 23:42 • x 1 #26


A
Zitat von Jony:
ich bin noch in einer Gewerkschaft.


Da könntest Du mal nachfragen, ob die Dir helfen.
Aber ich würde , bevor ich mir die Mühe mache, gegen die Behörden zu kämpfen , nochmal überlegen, wofür Du das genau brauchst.
Ich hab es letztlich bei den 30 einfach belassen. Ich stelle gerade einen Antrag auf berufliche Reha und dafür ist es sicher gut, überhaupt einen gdb zu haben. Du kannst Dich ja auch gleichstellen lassen.
Aber vielleicht liegt Dein Fall auch anders, ich hab es nur halt jetzt so gemacht.

31.01.2020 23:44 • x 1 #27


A
Zitat von Eulenspiegel:
hol dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht in deiner Stadt , dazu nimmst du deinen Ausweis und dein gesamtes Einkommen mit sprich Harz 4 Bescheid , dann bekommst du einen Beratungsschein und kannst erst mal kostenlos zum Anwalt , der schaut sich dann alles erst mal an


Das ist auch ein guter Tipp, hab ich auch schonmal gemacht, das war relativ unkompliziert. Allerdings musste ich meine Kontoauszüge vorzeigen, das war nicht so schön. Naja, man ist ja einiges gewöhnt, wenn man im ALG 2 Bezug ist

31.01.2020 23:47 • x 1 #28


E
Sprich der Anwalt ,kann dann Akteneinsicht beantragen, um zu sehen was alles berücksichtigt worden ist

31.01.2020 23:48 • x 1 #29


A


Hallo Jony,

x 4#15


Jony
Danke euch allen für schnellen Rat

ich weiß zwar noch nicht was ich mit dem abgekehnten Widerspruch mache.
erst werde ich am Montag fragen ob die Unterlagen alle ausgewetet wurden,bis dahin kann man eh nichs machen und dann nochmal schauen.

Danke nochmal

31.01.2020 23:51 • x 1 #30

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