Wie einen Gleichstellungsantrag schreiben bei Arbeitsunfähigkeit

G
Hallo. lese hier schon mit, konnte zuerst gar nicht erkennen , wie ich einen Beitrag schreibe. Ich bin z. Z arbeitsunfähig jetzt seit 6 Monaten und habe einen GdB von 30% , einen Antrag auf Gleichstellung gestellt. Die Sachbearbeiterin wies darauf hin, dass bei bestehender Arbeitsunfähigkeit einem Antrag auf Gleichstellung nicht entsprochen werden kann. Fragen die ich noch beantworten soll. Arbeit wieder aufgenommen, Aufnahme absehbar, Wiedereingliederung geplant?
Schätze ich den Arbeitsplatz grundsätzlich für geeignet ein, Gesundheitszustand darf sich nicht verschlechtern. Könnte mit Hilfe der Gleichstellung eine Umsetzung an geeignetem Arbeitsplatz erfolgen? Zur weiteren Bearbeitung notwendig, Fehlzeiten der letzten 2 Jahre von Krankenkasse. Ich kann irgendwie jetzt gar nicht beurteilen , ob ich ne Chance auf Gleichstellung hab...?
Für Erfahrungen von euch und Infos bin ich dankbar.

Frage: Warum noch weitere Fragen und dokumente , wenn die Sachbearbeiterin gleichzeitig sagt,Arbeitsunfähigkeit und Gleichstellung geht nicht???? Ich komm da nicht mit, kann mir jemand helfen?
Gruß GÜGUWI

03.10.2017 20:06 • #1


Albarracin
Experte

21.10.2017 22:34 • #2


V
Hallo GüGuWi

auch ich habe einen GdB von 30% und inzwischen eine Gleichstellung. Beides unbefristet. Da sich meine diagnostizierte Erkrankung bereits gut 9 Jahre zieht, ist dieses also als chronisch anzusehen.
Die Gleichstellung soll mich Kollegen gleichstellen, die nicht eingeschränkt und mir in der Arbeitssicherheit mindestens einen gleichen Stand verschaffen.
In meiner Begründung gab ich die Bedenken an, die größere Ausfallzeiten mit sich führen können. Ich arbeite im EH und da wird bei schlechterer Umsatzlage gerne Personal abgebaut. Meine Angst war natürlich, dass ich eher gehen muss da der AG bei mir mit höherem Krankheitsrisiko rechnen muss. Auf der anderen Seite versprach ich mir von der Gleichstellung mehr Sicherheit um den Arbeitsplatz, damit weniger Existenzangst, weniger Druck, weniger Risiko erneut zu länger auszufallen.

Dieser Grund alleine reichte in meinem Fall aus um die Gleichstellung zu erhalten.

28.11.2018 16:14 • #3

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