Wo ist der Urlaubsanspruch nach langer Krankheit geregelt?

S
Hallo,

kann mir jemand sagen in welchem Paragraphen der Urlaubsanspruch bei Krankheit geregelt ist. Wenn man z.B. 2 Jahre am Stück krank ist und dann wieder mit der Arbeit anfängt, hat man dann trotzdem den kompletten Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr (also dann 60 + 30 vom laufenden Jahr) wie es bei vielen im Vertrag steht oder nur auf Mindesturlaub von 24 Tagen oder verfällt da womöglich ein Teil vom Urlaub? Muss dann der komplette Urlaub von den 2 Jahren, in dem Jahr genommen werden, in dem man wieder zu arbeiten beginnt?
Hoffe, habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt

lg
sunbeam

08.01.2013 20:03 • #1


Albarracin
Experte

09.01.2013 16:09 • #2


S
Super, danke, dann weiß ich da mal Bescheid!

lg
sunbeam

12.01.2013 00:14 • #3

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