mrsrobot
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Hallo liebe Forumsteilnehmer_innen,
ich habe eine Reha genehmigt bekommen, juhuu. Laut Bericht, der gestern kam, soll ich ab dem 03.09.20 mit der Leistung beginnen. Diese dauert fünf Wochen. Als Klinik habe ich die Median Saale Klinik Bad Kösen I genant bekommen in Bad Naumburg. In dem Anschreiben wurden meine Wunschkliniken (SchönKlinik Berchtesgadener Land und Gelderland-Klinik) nicht berücksichtigt. Dieses wurde damit begründet, da diese Einrichtung kurzfristig keine Termine vergeben konnte.
Mein Psychiater meinte, ich muss ja nicht die Klinik nehmen, die genannt wurde. Kann ich denn jetzt nochmal zwei Kliniken nennen? Ist es dann besser vorab zu fragen, ob die Termine frei haben? Das habe ich bei meinen ersten beiden Wunschkliniken nicht gemacht, die habe ich nur genannt, aber nicht dort nachgefragt.
Lege ich dann einen Widerspruch ein und wenn ja, was für einen Grund nennt man denn? Ich wollte zusätzlich bei meinen ersten beiden Wunschkliniken nochmals selbst nachfragen, wie es terminlich dort aussieht. Man hat in dem Anschreiben ja auch nur von einer Einrichtung geschrieben und nicht von beiden.
Die von der Rentenversicherung genannte Klinik sagt mir nicht zu, es lässt sich kaum etwas dazu finden, außer teils positiven, teils schlechten Kommentaren. Es gibt kaum Bilder, etc. Bei den von mir ausgesuchten Kliniken, wurde mir eine von einer Freundin empfohlen und die andere fand ich vom Konzept, was im Internet präsentiert wurde, für mich passend.
Ich bin nicht auf die beiden Kliniken festgelegt. Das kann auch eine andere sein. Für mich hatte ich auch noch andere herausgesucht. Diese waren alle ansprechender als diese Saale Klinik.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Begründung oder Fall gemacht? Ich bin gerade etwas ratlos.
Danke.
ich habe eine Reha genehmigt bekommen, juhuu. Laut Bericht, der gestern kam, soll ich ab dem 03.09.20 mit der Leistung beginnen. Diese dauert fünf Wochen. Als Klinik habe ich die Median Saale Klinik Bad Kösen I genant bekommen in Bad Naumburg. In dem Anschreiben wurden meine Wunschkliniken (SchönKlinik Berchtesgadener Land und Gelderland-Klinik) nicht berücksichtigt. Dieses wurde damit begründet, da diese Einrichtung kurzfristig keine Termine vergeben konnte.
Mein Psychiater meinte, ich muss ja nicht die Klinik nehmen, die genannt wurde. Kann ich denn jetzt nochmal zwei Kliniken nennen? Ist es dann besser vorab zu fragen, ob die Termine frei haben? Das habe ich bei meinen ersten beiden Wunschkliniken nicht gemacht, die habe ich nur genannt, aber nicht dort nachgefragt.
Lege ich dann einen Widerspruch ein und wenn ja, was für einen Grund nennt man denn? Ich wollte zusätzlich bei meinen ersten beiden Wunschkliniken nochmals selbst nachfragen, wie es terminlich dort aussieht. Man hat in dem Anschreiben ja auch nur von einer Einrichtung geschrieben und nicht von beiden.
Die von der Rentenversicherung genannte Klinik sagt mir nicht zu, es lässt sich kaum etwas dazu finden, außer teils positiven, teils schlechten Kommentaren. Es gibt kaum Bilder, etc. Bei den von mir ausgesuchten Kliniken, wurde mir eine von einer Freundin empfohlen und die andere fand ich vom Konzept, was im Internet präsentiert wurde, für mich passend.
Ich bin nicht auf die beiden Kliniken festgelegt. Das kann auch eine andere sein. Für mich hatte ich auch noch andere herausgesucht. Diese waren alle ansprechender als diese Saale Klinik.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Begründung oder Fall gemacht? Ich bin gerade etwas ratlos.
Danke.