Zahlungslücke zwischen ALG1 und Erwerbsminderungsrente

M
Hallo Schwabenengel,

Zitat:
Im Juli und August kein Einkommen aber ein Beitrag von mindestens 140 Euro/Monat zusätzlich als freiwillige Krankenversicherung.
wenn dein ALG I im Juni ausläuft, solltes du ALG II beantragen und somit wärst du
auch weiterhin krankenversichert.

Zitat:
Dazu käme noch der gesetzliche Beitrag beim stationären Aufenthalt mit 280 Euro.
Bzgl Zuzahlung hast du doch mit Sicherheit bis jetzt alle Belege für dieses Jahr schon gesammelt und kannst diese der Krankenkasse einreichen, damit du freigestellt werden kannst, eventuell muss du noch eine Zuzahlung leisten (chron. Erkrankung 1 % vom Einkommen), aber damit bräuchtest du die 280 Euro für den stationären Aufenthalt nicht zu zahlen.

Zitat:
Damit gehen mir jetzt die Lichter aus. Der Intervall 2 (akuter Krankenhausaufenthalt) ist dieses Jahr finziell und dnn zeitlich wegen meiner Tochter nicht mehr möglich. Im Juli und August geht finanziell nicht´s mehr und zum Rentenbeginn kommt zwei Wochen später der Schulbeginn und somit ist die Therapie für die nächsten 14 Monate erledigt (nächste Sommerferien 2011).
Wenn dein Einkommen nicht zur Deckung deines Lebensunterhalt reichen sollte, solltest du dich jetzt schon mal bei den Behörden erkundigen, welche Leistungen du eventuell noch beantragen kannst.

Zitat:
Kämpfen könnte ich nur noch mit einem Teilwiederspruch aber ich weiss nicht wie und ob es überhaupt was bringt...wielange das Verfahren geht.
Vielleicht wäre die Mitgliedschaft in der VDK für dich sinnvoll, sie würden dann den Widerspruch für dich einleiten.

11.05.2010 16:50 • #16


Schwabenengel
Hallo mag,

danke für Deine ein Info. Der VDK spuckt mir jetzt wirklich im Kopf herum. Ich war nochmals bei der Rentenstelle. Wisst ihr was mich gerade richtig ärgert?
Die Tatsache, dass selbst die Sachbearbeiterin in der Rentenstelle mir nicht erklären konnte warum bei ein befristeteten EU -Rente ein Wartezeit von 6 Monat entsteht.

Was steht dahinter?
Vieleicht wisst ihr das?

Es ist so unlogisch. Bei einer Arbeitslosenmeldung oder Krankmeldung bekomme ich, wenn ich die Eingangsbedingungen dafür erfülle auch die Auszahlung ab dem Tag der Antragstellung und werde nicht mit einer 6 Monate Wartezeit belegt.

Ich kann noch von Glück sagen, daß die Rentenstelle mein Anruf mit Bitte zur Terminerteilung als Antragsdatum gewertet hat, sonst wäre jetzt der Rentenbeginn Anfang Oktober.

Lieben Dank für Euere Info´s. Ihr helft mir gerade wirklich sehr.

Liebe Grüße
Schwabenengel

13.05.2010 00:39 • #17


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Hallo Schwabenengel,

Zahlungslücke zwischen ALG1 und Erwerbsminderungsrente

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S
Lieber Engel,

Zitat von Schwabenengel:
Die Tatsache, dass selbst die Sachbearbeiterin in der Rentenstelle mir nicht erklären konnte warum bei ein befristeteten EU -Rente ein Wartezeit von 6 Monat entsteht.

Das verstehe ich auch leider nicht. Es macht auch keinen Sinn! Wenn dann 6 Monate später doch rückwirkend zum urspünglichen Rentenbeginn gezahlt wird und dann wieder mit sämlichen anderen Behörden verrechnet werden muss, dann stellt sich mir auch die Frage, ob das nicht einfach nur unnötiger Verwaltungsaufwand ist.
Selkbst aber auch bei8 einer unbefristeten REnte verstehe ich es nicht, das ist genauso unlogisch. Es steht den Menschen zu und sie müssen 6 Monate warten!

Ich kann Dich sehr gut verstehen, Du bist jetzt in der misslichen Lage, zu schauen, mit welchen Geldern Du die Zeit bis dahin überbrückst. Wenigstens bekommst Du das ALG 1 bis zum Anspruchsende bezahlt und musst nicht gleich zum Sozialamt.

Ich hatte jetzt einfach Glück. Da mein Rentenbeginn auf September letzten Jahres zurückdatiert wurde und mein Bescheid ja im März kam, hatte ich die Wartezeit ja schon erfüllt.Deswegen hat das AA wahrscheinlich auch die Zahlung des ALG sofort aufgehoben.
Weil in meinem Rentenbescheid stand, dass per 01.06.2010 erst gezahlt wird, hatte ich natürlich auch Panik, denn das AA hat per 19.04. das ALG 1 aufgehoben.
Die Nachzahlung, die für mich entstanden ist, weil das ALG1 niedriger war, als meine Rente (freu, das hätte ich nie gedacht) habe ich aber mittlerweile auch schon bekommen. Nur muss ich jetzt aber mit der nächsten Zahlung bis 30.06.10 warten, denn die Rente wird im Nachhinein (also am Monatsende für den laufend Monat gezahlt). Ich habe noch den Vorteil, dass ich vor kurzem eine kleine Abfindung bekommen habe und ich die Zeit, falls es finanziell nicht gereicht hätte, damit überbrücken kann.

Aber was machen denn nun die Menschen, die das nicht haben? Die sitzen erst mal in der Tinte!

Deswegen bin ich auch sehr daran interessiert, wenn sich hier jemand zu Wort meldet, der den Grund für diese Wartezeit kennt.

Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen und immer Menschen an Deiner Seite, die Dir helfen!

13.05.2010 01:30 • #18


Albarracin
Experte

13.05.2010 06:18 • #19


Schwabenengel
Hallo Wolfgang,

doch deine Antwort habe ich gelesen. Danke nochmals dafür!

Ich weiss, dank Deiner Informationen vom Sonntag das es diesen Paragraphen gibt. Den habe ich mir auch durch gelesen. Der erste Absatz hat ja die 6 Monate zum Inhalt. Zumindest wusste ich danach, dass es ein Gesetz dazu gibt. Dies ist wohl die Grundlage.
Die Frage war wohl von mir falsch formuliert.

Warum gibt es diesen Paragraphen mit diesen 6 Monaten?
Wenn eine EU fest gestellt wird, wie in mein Fall dann bin ich EU ab dem Tag der Rentenantragstellung und nicht 6 Monate später. Klar der Paragraph steckt dahinter. Das weiss ich jetzt aber warum? Wie ist der enststanden?
Was macht das für einen Sinn?

Das ist die Frage die mir von anderen (mein Mann, Bekannte, der Psychologe gestern) gestellt wurde und die ich mir auch stelle.

Wenn ich heute arbeitslos werde, gehe ich zur Agentur. Die prüft die Eingangsvoraussetzungen. Treffen die alle zu gelte ich als arbeitslos und bekomme das Geld ab! der Antragstellung. Wenn ich vorher arbeitslos war habe ich Pech gehabt ich hätte mich ja früher melden können. Da gibt es keinen Praragraphen mit 6 Monate Wartezeit.
Stelle ich einen Antrag für EU-Rente wird genauso geprüft. Mit dem Unterschied, dass ein Anspruch erst im 7 Folgemonat.
Die EU ist doch nach gewiesen.

Das es schwierig ist vor der Antragsstellung eine genauen Zeitpunkt fest zustellen ist nach voll ziehbar.

Ich bin ja auch nicht die Einzige die sich das frägt wie ich aus den Antworten entnehmen kann.

Wolfgang,
Du machst viel hier und wenn Du mir jetzt als Antwort schreiben,solltest, Du weist nicht warum dieses Gesetz so zustande kam ist das o.k.
Ich könnte es für mich anders weg sortieren und eher akzeptieren.

Gesetzestexte sind für Laien oft unlogisch. Das weiss ich von meiner eigenen Ausbildung.

Ich schicke mal ein Blumengruß!

Ich wünsche einen schönen Feiertag noch!!

Ganz liebe Grüße
Schwabenengel

13.05.2010 13:47 • #20


Albarracin
Experte

13.05.2010 15:04 • #21


Schwabenengel
Hallo Wolfgang,

ich danke Dir für Deine Antwort... immerhin hast Du mir damit etwas Backround gegeben. Beim nächsten Frager kann ich das so weiter geben.

Der Aspekt mit der früheren längern Arbeitslosenzahlung macht es zumindest ansatzweise logischer, ob es gerecht ist sei da hingestellt. Das kann ich auch nicht ändern. Allerdings erinnert mich es entfernt an die Wartezeit bei Neueintritten beim Mieterverein, wenn es um Rechtsbelange geht.

Ich muss wohl jetzt mit der Tatsache irgendwie in den Monaten Juli und August zurecht kommen.

Ganz liebe Grüße
Schwabenengel

13.05.2010 23:50 • #22


Schwabenengel
Hallo an alle,

ich mag nochmals schreiben wie es mir inzwischen mit dem Bescheid geht. Inzwischen habe ich mir nochmals eine Rechtsberatung geholt mit dem Ergebnis wie hier schon von Wolfgang und anderen vom Inhalt her geschrieben wurde.

Allerdings war ich schon erstaunt, dass auch meine Fachärztin die auch Rentenbegutachtungen macht nichts von diesen Paragraphenwerk wusste...

Ich werde den Bescheid jetzt so stehen lassen.

Allerdings werden die beiden nicht gesicherten Übergangsmonate hart. Ich habe inzwischen den Klinikaufenthalt abgesagt, das hat vorrangig mit anderen Gründen die im Therapeutenverhältnis liegen zu tun. Damit entfallen jetzt auch die Mehrkosten die genau in die Zeit gefallen wäre. Der Aufenthalt verschiebt sich eben nach hinten in eine andere Klinik und liegt dann in meiner gesicherten Rentenzeit.
So gesehen hat der Bescheid bezogen auf den Klinikkonflikt auch etwas klärendes und macht mir den Weg frei für einen neuen anderen Weg.

Danke nochmals für die liebe, ausführliche und echte tolle Unterstützung von Euch !!

Liebe Grüße
Schwabenengel

20.05.2010 16:19 • #23

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