Zitat von Greta: Auch dazu kann dir doch dein Anwalt sicher etwas sagen.
Soweit ich weiß, musst du das ALG zurückzahlen, wenn deine Rente weiter genehmigt wird.
Bist du Mitglied in einem Sozialverband? Die können dir ebenfalls Auskunft geben, sollte
Ich musste noch einen 2 Anwalt nehmen, weil der mich bei der Rentenversicherung vertritt, nicht gegen meinen alten Arbeitgeber vorgehen will, wegen öffentlicher Dienst.
Bei dem durfte ich für das Telefonat schon 250 Euro zahlen.
Und 2 Seiten, was wir besprochen haben, das übernimmt auch erst mal nicht die Rechtsschutz, weil der alte AG ja noch nichts falsch gemacht hat.
Aber alleine kann ich da auch nichts erreichen, weil die Stelle kann ich gesundheitlich eh nicht mehr antreten.
Auch wenn der Gutachter das meint.
Ich bin damals so gemobbt worden, daß ich nur mit Beruhigungsmitteln arbeiten gehen konnte.
Man hatte mir abgeraten, zu kündigen.
Und allein habe ich Angst was falsch zu machen, wegen Aufhebungsvertrag zsw
27.08.2021 10:21 •
#17